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   BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6974
BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91 (https://dejure.org/1991,6974)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91 (https://dejure.org/1991,6974)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 1991 - BReg. 3 Z 44/91 (https://dejure.org/1991,6974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die zugunsten des Mündels eingerichtete dingliche Sicherung eines Leibgedings; Erfordernis der vorherigen Genehmigung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts durch das Vormundschaftsgerichts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1076
  • Rpfleger 1991, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Ein gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137/142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457/458, FamRZ 1995, 302 , BtPrax 1997, 199 m. w. N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 62 Rn. 2).

    c) Allerdings ist anerkannt, daß eine Beschwerde zulässig sein kann und eine Änderung einer wirksam gewordenen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung in Betracht kommt, wenn ein Beteiligter, um einem Betreuten das selbständige Beschwerderecht arglistig abzuschneiden, das Wirksamwerden der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung mißbräuchlich herbeigeführt hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 457/458).

  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auf die Frage, ob in einem solchen Fall entsprechend der bisherigen Rechtsprechung das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 457/458; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 62 Rn. 2; nunmehr aber BVerfGE 101, 397), kommt es deshalb nicht an.
  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Eine gegen die Genehmigung - gleichwohl eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLGZ 1964, 137, 142 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458, FamRZ 1995, 302 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 62 Rn. 2; Knittel BtG § 69e FGG Rn. 18).

    Dafür, daß durch die Erteilung der Doppelvollmacht bzw. durch die auf ihrer Grundlage er folgte Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dem Betroffenen arglistig Schaden zugefügt, insbesondere sein Beschwerderecht sittenwidrig ausgeschlossen werden sollte (vgl. hierzu BayObLGZ 1964, 137, 140 f.; 1989, 242, 253 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458; OLG Celle Nds.Rpfl. 1996, 158; Damrau in Damrau/Zimmermann § 1829 BGB Rn.9 und 11), fehlen jegliche Anhaltspunkte.

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