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   BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79   

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https://dejure.org/1980,2984
BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79 (https://dejure.org/1980,2984)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79 (https://dejure.org/1980,2984)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1980 - BReg. 2 Z 50/79 (https://dejure.org/1980,2984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1179, 1094 Abs. 2; ErbbRVO § 9
    Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch; Voraussetzungen für die Eintragung einer Löschungsvormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2582
  • MDR 1980, 755
  • DNotZ 1980, 483
  • BayObLGZ 1980, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 11.04.1906 - V 435/05

    Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung einer Hypothek für den Fall,

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79
    Die allgemeingehaltene Formulierung "einem anderen gegenüber" in § 1179 BGB a. F. im Zusammenhang mit dem das Schuldrecht beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Bestimmungen der §§ 328 ff. BGB lasse es vielmehr als zulässig erscheinen, die Löschungsvormerkung auch zugunsten Dritter, die am Grundstück (noch) nicht dinglich berechtigt sind, aber ein Interesse an der zukünftigen Löschung eines vorgehenden Rechts haben können, z. B. zugunsten des jeweiligen Inhabers des durch die Löschungsvormerkung begünstigten Gläubigerrechts; einzutragen (vgl. statt vieler RGZ 63, 152 /154, 157; 128, 244/248 ff.; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 3, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 4 e, je zu § 1179; Güthe/Triebel aaO je m. Nachw.).
  • OLG Hamm, 08.05.1980 - 15 W 80/80

    Unrichtigkeitsnachweis bei Nacherbfall

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79
    OLG Hamm, Beschluß vom 8.5.1980- 15 W 80/80 - mitgeteilt von Dr. Kuntze, Vorsitzender Richter am OLG Hamm Aus dem Tatbestand: Als Eigentümer des Grundstücks FI.Nr. 52 war ursprünglich Z. im Grundbuch verzeichnet.
  • OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gläubigers des durch eine Vormerkung zu

    Zwar ist bei einer Löschungsvormerkung im Sinne des § 1179 BGB eine Eintragung zugunsten des jeweiligen Inhabers des begünstigten Rechts nicht mehr möglich, da der Kreis der Berechtigten in dieser Regelung abschließend aufgezählt wird (z. B. Bay-ObLG, MDR 1980, 755); um die Vormerkung der Löschung einer Hypothek oder einer Grundschuld (§ 1192 BGB ) geht es hier allerdings nicht, sondern um die Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
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