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   BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92   

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BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92 (https://dejure.org/1992,7978)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.1992 - 2Z BR 19/92 (https://dejure.org/1992,7978)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 2Z BR 19/92 (https://dejure.org/1992,7978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 140/90
  • LG München I - 1 T 21 9/90
  • BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58

    Ersatz von Anwaltskosten

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Die Ersatzpflicht erstreckt sich im Falle des Verzugs grundsätzlich auf die durch die Zuziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten (BGHZ 30, 154/157 f.; BGH NJW 1986, 2244/2245 m. w. Nachw.; Palandt/Heinrichs § 286 Rn. 7).

    Denn diese Bestimmungen betreffen nur das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer für die Kosten eines vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalts aufzukommen haben; ob die Wohnungseigentümer für solche tatsächlich aufgewandten Kosten Ersatz von einem Dritten verlangen können, ist allein eine Frage des Schadensersatzrechts, speziell des Kausalverlaufs und des Umfangs des in zurechenbarer weise entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 30, 154/156; Palandt aaO).

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Die Mahnung ist aber entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung vor oder nach Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310/312; BGH NJW 1991, 1882/1883; MünchKomm/Walchshöfer BGB 2. Aufl. Rn. 40, Soergel/Wiedemann BGB 12.Aufl. Rn. 42, Palandt/Heinrichs BGB 51.Aufl. Rn. 24, jeweils zu § 284).
  • BGH, 10.04.1991 - VIII ZR 131/90

    Rechte des Käufers bei alleinigem Nachbesserungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Die Mahnung ist aber entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung vor oder nach Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310/312; BGH NJW 1991, 1882/1883; MünchKomm/Walchshöfer BGB 2. Aufl. Rn. 40, Soergel/Wiedemann BGB 12.Aufl. Rn. 42, Palandt/Heinrichs BGB 51.Aufl. Rn. 24, jeweils zu § 284).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76

    Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Denn die Rechtslage war auf Grund des Vergleichs eindeutig, und die angebliche unrichtige Auskunft eines Rechtsanwalts oder Notars stellt bei dieser Rechtslage keinen Entschuldigungsgrund dar (vgl. BGHZ 74, 281/284 f.).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Dies darf nur aus einem wichtigen Grund geschehen, der in der Person des Erwerbers liegen muss (BayObLG WuM 1988, 408/409 m. w. Nachw.; BayObLGZ 1990, 24/27).
  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 05.06.1992 - 2Z BR 19/92
    Er kann hierbei auch eine selbständige, von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BayObLGZ 1976, 122/124 m. w. Nachw.; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 59, Jeweils zu § 27).
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