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   BayObLG, 05.07.1993 - 1Z BR 55/93   

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https://dejure.org/1993,6101
BayObLG, 05.07.1993 - 1Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,6101)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1993 - 1Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,6101)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 1Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,6101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung; Stiefvater; Adoption; Kindeswohl; Persönliche Anhörung; Wesentlicher Mangel; Heilung; Jugendamt; Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1480
  • Rpfleger 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung über eine Adoption bei

    Vielmehr kann sich das Gericht in einem Adoptionsverfahren eine hinreichende Beurteilungsgrundlage in der Regel erst dann verschaffen, wenn es durch die persönliche Anhörung des Minderjährigen gem. § 55c i. V. m. § 50b Abs. 1 FGG und der Annehmenden gem. § 12 FGG einen unmittelbaren persönlichen Eindruck erhält (vgl. z. B. BayObLG FamRZ 1993, 1480.
  • BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96

    Erfordernis der Einwilligung des Kindes bei einer Adoption; Beschwerdebefugnis im

    Denn diese soll dem Gericht in erster Linie eine hinreichende Beurteilungsgrundlage dafür verschaffen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient sowie ob zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder seine Herstellung zu erwarten ist (§ 1741 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1480 ).
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