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   BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99   

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https://dejure.org/1999,5975
BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,5975)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1999 - 3Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,5975)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 3Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,5975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2, § 1897 Abs. 6; FGG § 66
    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine Berufsbetreuers durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Aufgabenkreise, ehrenamtlicher Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1612
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209, 211 ff.; BayObLG, FamRZ 1995, 1085 ).

    Die Entscheidung ermangelt der sich aus dem Erforderlichkeitsgrundsatz folgenden notwendigen Darlegung des aktuellen Handlungsbedarfs für die einzelnen Aufgabenkreise und der Prüfung, ob weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1994 209, 211 f.; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4 Aufl., Rdn. 83; Knittel, BtG , § 1896 BGB Rdn. 32; Staudinger/Bienwald, BGB , 12.Aufl., § 1896 Rdn. 53 ff.).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG, FamRZ 1998, 454, 455; OLG Hamm, AV 1997, 135, 138; OLG Frankfurt, BtPrax 1997, 123 LS; Palandt/Diederichsen, BGB , 58. Aufl., § 1896 Rdn. 7).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993 18, 19 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Dieses bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG, FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm, FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen, aaO., Rdn. 23).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Dieses bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG, FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm, FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen, aaO., Rdn. 23).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG, FamRZ 1998, 454, 455; OLG Hamm, AV 1997, 135, 138; OLG Frankfurt, BtPrax 1997, 123 LS; Palandt/Diederichsen, BGB , 58. Aufl., § 1896 Rdn. 7).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1997 213, 216).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209, 211 ff.; BayObLG, FamRZ 1995, 1085 ).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216).
  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216).
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