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   BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99   

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https://dejure.org/1999,4619
BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99 (https://dejure.org/1999,4619)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 2Z BR 32/99 (https://dejure.org/1999,4619)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 2Z BR 32/99 (https://dejure.org/1999,4619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Wohnungseigentümer-Abrechnung; Lastenverteilung und Kostenverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abrechnung der Vergütung für den Verwalter nach Miteigentumsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümerbeschluss zur Änderung der Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 292/97
  • LG München I - 1 T 13515/98
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 891
  • NZM 2000, 507
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
    Der Senat kann diesen Eigentümerbeschluß selbst auslegen (vgl. BGHZ 139, 288/291 f.); bei der Auslegung sind die in Bezug genommenen schriftlichen Unterlagen mit heranzuziehen (vgl. BayObLG WuM 1999, 125 'f.).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
    Dies ist, da auch der Senat keinen Grund sieht, der weiteren Beteiligten die Entlastung wegen der von ihr erstellten Jahresabrechnung 1996 zu verweigern (vgl. zur Rechtsnatur der Entlastung und den Rechtsfolgen eines Entlastungsbeschlusses BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1997, 117 f.), ist diese Entscheidung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
    und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen haben (BGHZ 127, 99/102 f.; BayObLG WE 1997, 475 f., jeweils m.w.N.; a.A. Wenzel, Festschrift für Horst Hagen, S. 231/240 f.).
  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vergleich heute noch zwischen den Wohnungseigentümern Wirkung entfalten würde (vgl. BayObLGZ 1990, 15/17 f.) und wie der Vergleich vom 21.11.1989 auszulegen wäre.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung wird von der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur abgelehnt (BayObLG NZM 1999, 133; dass. NZM 2000, 507, 508; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175 ; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 28, Rdnr. 9; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 55; Staudinger/Bub: WEG, 12.Aufl., § 28, Rdnr. 377; anderer Auffassung: Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 28, Rdnr. 81).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 50/99

    Entscheidung in der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens trotz Erledigung

    Wegen der Einzelheiten wird auf den zur Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 1996 ergangenen Senatsbeschluß vom 5.8.1999 (2Z BR 32/99) Bezug genommen.
  • AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
    Die Ausführungen von Wenzel haben dabei eine rege Diskussion entfacht, aus welcher sich allerdings die Gerichte bislang wohl herausgehalten haben (vgl. den zutreffenden Hinweis von Riecke/Ormanschick, ZMR 2000, 273 bei Fußnote 7. So hat etwa das BayObLG , mit Beschluß vom 5.8.1999 - 2Z BR 32/99 -, ZMR 1999, 778 [779] rechte Spalte nur ein "a.A. Wenzel , Festschrift für Horst Hagen S. 231 [240 f.]" für den Kollegen Vorsitzenden vom BGH übrig).
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