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   BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22 V   

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https://dejure.org/2022,20731
BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22 V (https://dejure.org/2022,20731)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.2022 - VERG 9.22 V (https://dejure.org/2022,20731)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 2022 - VERG 9.22 V (https://dejure.org/2022,20731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf diesen Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches Verg 9/22 - Seite 4 - OLG, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches Verg 9/22 - Seite 4 - OLG, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2016 - Verg 12/16

    Gerichtliche Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches Verg 9/22 - Seite 4 - OLG, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Hat - wie vorliegend - der Antragsteller kein Angebot eingereicht und liegen auch keine individuellen Anhaltspunkte dafür vor, zu welchem Preis er seine Leistung angeboten hätte, ist auf den objektiven Wert der zu vergebenen Leistungen abzustellen; bei diesbezüglichen Schätzungen können sowohl die Kostenschätzung des Auftraggebers (OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2014, 13 Verg 4/14, juris Rn. 16), als auch die von anderen Bietern erklärten Angebotspreise gewichtige Anhaltspunkte vermitteln (Schleswig-Holsteinisches Verg 9/22 - Seite 4 - OLG, Beschluss vom 13. Juni 2019, 54 Verg 2/19, juris Rn. 235; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. März 2017, 7 Verg 8/16, juris Rn. 112; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2016, Verg 12/16, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 08.11.2021 - Verg 10/21

    Herabsetzung des Streitwerts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

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