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   BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87   

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BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87 (https://dejure.org/1987,2001)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87 (https://dejure.org/1987,2001)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1987 - BReg. 3 Z 120/87 (https://dejure.org/1987,2001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG Vor § 1, §§ 19 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung; Verfahren; Vorläufige Vormundschaft; Rücknahme; Entmündigungsantrag; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit; Rechtsmittel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 198
  • FamRZ 1988, 321 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 96
  • BayObLGZ 1987, 348
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    Gerichtsbarkeit hat sich die Hauptsache erledigt, wenn nach seinem Beginn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so daß die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Hamm, OLGZ 1977, 31/32 ..).

    Gerichtsbarkeit im Gegensatz zu anderweit bestehenden Sondervorschriften ([u.a.] § 113 Abs. 1 Satz 4 VerwGO, § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG ) nicht vor (BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Hamm, aaO. S. 31/35).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.1987 - 3 W 110/87
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    Gerichtsbarkeit vgl. ferner Bundesgerichtshof (Beschluß Ä IV b ZB 35/84 Ä v. 3.12.86, in FamRZ 1987 Heft 5 S. 469) für ein Sorgerechtsverfahren und OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 3 W 110/87 Ä v. 4.12.87, in ZMR 1988 Heft 3 S. 111) für ein Wohnungseigentumsverfahren.
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    (d) Erledigt sich die Hauptsache nach Erlaß der Entscheidung im ersten Rechtszug, aber vor Einlegung der Beschwerde, so ist dieses Rechtsmittel unzulässig (BGH, NJW 1984, 54).
  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 35/84

    Beschwerde - Zulässigkeit - Verfolgung von Sachanträgen - Erledigung in der

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    Gerichtsbarkeit vgl. ferner Bundesgerichtshof (Beschluß Ä IV b ZB 35/84 Ä v. 3.12.86, in FamRZ 1987 Heft 5 S. 469) für ein Sorgerechtsverfahren und OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 3 W 110/87 Ä v. 4.12.87, in ZMR 1988 Heft 3 S. 111) für ein Wohnungseigentumsverfahren.
  • OLG Hamm, 16.11.1976 - 15 W 360/76
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    Gerichtsbarkeit hat sich die Hauptsache erledigt, wenn nach seinem Beginn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so daß die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Hamm, OLGZ 1977, 31/32 ..).
  • BayObLG, 09.10.1987 - BReg. 3 Z 113/87

    Beendigung; Pflegschaft; Führung; Rechtsstreit; Zivilsachen; Urteil;

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87
    auch BayObLG (Beschluß Ä 3 Z 113/87 Ä v. 9.10.87, in Rpfleger 1988 Heft 3 S. 105 [Teilabdruck] I (169) 144 d-e]) für den Fall eines Pflegschaftsverfahrens, das die Anordnung einer Pflegschaft zur Führung eines Zivilrechtsstreits zum Gegenstand hat: Der Senat kommt in Anwendung der hier vorst. unter c-d wiedergegebenen Grundsätze zu dem Ergebnis, daß das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, wenn die Pflegschaft kraft Gesetzes geendet hat (bei Abschluß eines Prozeßvergleichs also dann, wenn die erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt und vom Pfleger dem Prozeßgegner mitgeteilt worden ist), und daß eine vor diesem Zeitpunkt eingelegte weitere Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist, sofern sie nicht auf die Kosten beschränkt wird.
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Die Erledigung der Hauptsache tritt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505, 2506; BayObLG NJW-RR 1988, 198, 199; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 155; OLG Köln NJW-RR 2000, 844, 845; Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 19 Rdnr. 85 und § 13 a Rdnr. 44); die Erledigung der Hauptsache als Wegfall einer Voraussetzung der Sachentscheidung ist dabei von Amts wegen zu berücksichtigen, ohne dass es auf Erledigungserklärungen der Beteiligten ankommt (OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler aaO, § 19 Rdnr. 88).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99

    Anfechtung der Bestellung eines Abschlußprüfers durch das Registergericht

    Die Erledigung der Hauptsache tritt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit dann ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (vgl. BGH NJW 1982, 2505 [2506]; BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1996, 155; Jansen, a.a.O., § 19, Rdn. 36; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a, Rdn. 44), ohne daß es auf Erledigungserklärungen der Beteiligten ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Jansen, a.a.O.).

    Da sich das Rechtsmittel gegen den Beschluß vom 21. Dezember 1998 somit - mit der Entscheidung des Amtsgerichts vom 8. März 1999 - erledigt hat, ehe es am 25. Mai 1999 eingelegt wurde, war die weitere Beschwerde bereits im Zeitpunkt ihrer Einlegung unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19, Rdn. 94 und § 27, Rdn. 54; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a, Rdn. 48).

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    Deshalb entfällt das Rechtsschutzinteresse für ein solches Rechtsmittel, wenn durch die spätere Fortentwicklung des Verfahrens eine Aufhebung der angefochtenen früheren Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nicht mehr verbessern könnte (vgl. BGH NJW 1982, 2505 [2506]; BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1996, 155; Kahl in Keidel/Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 19 FGG, Rdn. 87, Stichwort: "Prozessuale Überholung"; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a FGG, Rdn. 44; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 567, Rdn. 12).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Nach allgemeiner Meinung tritt eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit dann ein, wenn der Verfahrensgegenstand (Beschwerdegrund) durch ein Ereignis, welches eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, fortgefallen ist (BayObLGZ 1987, 348/349; Demharter ZMR 1987, 201; Keidel/Zimmermann FGG 12. Aufl. § 13a Rn. 44; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 36).
  • BayObLG, 26.02.1993 - 2Z BR 117/92

    Verpflichtung der Verwalterin einer Wohnanlage zum Anstelleung und Betreiben der

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  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

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  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Ein Verfahren erledigt sich aber regelmäßig dann, wenn der Verfahrensgegenstand (hier die Erteilung eines gegenständlichen beschränkten Erbscheins) nach Einleitung des Verfahrens durch ein Ereignis fortgefallen ist, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt (BGH NJW 1982, 2505; BayObLGZ 1972, 273/276; BayObLG NJW-RR 1988, 198/199; Bassenge/Herbst Einl. FGG VI 4 a; Keidel/Kahl § 19 Rn.88; Demharter ZMR 1987, 201).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 210/03

    Entscheidung über Kosten und Auslagen bei Erledigung der Hauptsache in einer

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht ergehen kann (BayObLGZ 1987, 348/349; 1989, 131/133), etwa wenn die erstrebte gerichtliche Entscheidung aufgrund veränderter Umstände keine Wirkung mehr entfalten kann.
  • LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91

    Nichtherausgabe eines Originaltestaments durch ausländisches Gericht

    Ein Verfahren erledigt sich aber regelmäßig dann, wenn der Verfahrensgegenstand (hier die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins) nach Einleitung des Verfahrens durch ein Ereignis fortgefallen ist, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt (BGH NJW 1982, 2505; BayObLGZ 1972, 273 ,276= DNotZ 1973, 306; BayObLG NJW-RR 1988, 198 f.; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 a; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 88;: Demharter, ZMR 1987, 201).
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