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   BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93   

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https://dejure.org/1993,3167
BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93 (https://dejure.org/1993,3167)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1Z BR 39/93 (https://dejure.org/1993,3167)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1Z BR 39/93 (https://dejure.org/1993,3167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Vergütung für den Nachlasspfleger; Ermessen des Nachlassgerichts und des Landgerichts hinsichtlich der Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dem Nachlasspfleger eine Vergütung zu bewilligen ist; Ermessen der Tatsacheninstanzen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960, § 1835, § 1836, § 1836a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung Nachlaßpflegers bei geringem Nachlaá

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 590
  • Rpfleger 1994, 213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 1 Z 17/85

    Festsetzung der Nachlasspflegervergütung; Bewertung der Tätigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93
    Entscheidet sich das Gericht für eine einmalige Vergütung, so muß diese jedoch den gesamten Zeitraum der Pflegertätigkeit erfassen (BayObLG, Rpfleger 1981, 111, 112) und ist daher grundsätzlich (vgl. aber BayObLG, FamRZ 1986, 107 f. = JurBüro 1986, 88, 89) erst nach Beendigung der Pflegschaft festzusetzen (Höver, DFG 1940, 9, 10).

    offenbar meint, die Grundsätze für die Vergütung der Tätigkeit steuerberatender Berufe entsprechend herangezogen werden (BayObLG, FamRZ 1986, 107 = JurBüro 1986, 88).

  • BayObLG, 07.06.1974 - BReg. 1 Z 109/73
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93
    Es steht dem Nachlaßgericht zwar frei, ob es die Vergütung einmalig oder für bestimmte Zeitabschnitte bewilligt (BayObLGZ 1974, 260, 262).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß in einem solchen Fall die bewilligte Vergütung mindestens den Umfang der gemäß § 1836 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB a.F. vorgesehene Vergütung erreichen muß (BayObLG FamRZ 1994, 590/591).
  • OLG Köln, 10.02.2021 - 2 Wx 294/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger

    Insbesondere verweist das Gesetz weder auf das RVG, die InsVV oder die StBerGebVO (BayObLG, JurBüro 1986, 87; FamRZ 1994, 590).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

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  • BayObLG, 24.05.1995 - 1Z BR 35/95

    Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger

    Mit Recht hat das Landgericht ferner ausgeführt, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder bestimmten Prozentsätzen zu bemessen ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 111 und JurBüro 1986, 88; BayObLGZ 1993, 325/330 für die Vergütung des Nachlaßpflegers), und daß die Grundsätze über die Vergütung ähnlicher Amtsträger nicht anwendbar sind (BayObLG Rpfleger 1987, 67 , JurBüro 1986, 87; FamRZ 1994, 590/591; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1836 Rn. 16).
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 114/94

    Rechtswirkungen der Vaterschaft bei nichtehelichen Kindern

    Jedenfalls ist die weitere Beschwerde gemäß § 63a FGG in einem solchen Verfahren ausgeschlossen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Senatsbeschluß vom 26.7.1994 - 1Z BR 39/93 m.w.Nachw.).
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