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   BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82   

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https://dejure.org/1982,3239
BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82 (https://dejure.org/1982,3239)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82 (https://dejure.org/1982,3239)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1982 - RReg. 1 St 311/82 (https://dejure.org/1982,3239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung bei rücksichtsloser Fahrweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz; Fahrweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1982, 137
  • BayObLGSt 82, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17

    Straßenverkehrsgefährdung: "Rücksichtslosigkeit" eines Überholvorgangs an einer

    Dabei kann aus einem gefährlichen Verstoß gegen Straßenverkehrspflichten auch auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden, wenn dem Täter nicht nur die die Gefährlichkeit begründenden Umstände bekannt, sondern ihm auch die Gefährlichkeit der Situation bewusst gewesen war (vgl. dazu BayObLG, Urt. v. 5.11.1982 - RReg. 1 St 311/28, VRS 64, 123, 124f).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - Ss 100/92

    Grob verkehrswidrig; Rücksichtslos; Straßenverkehr; Gefährlich; Sicherheit;

    Vorsatz hinsichtlich der Tathandlung erfordert die Feststellung, daß sich der Täter einer von ihm ausgehenden naheliegenden Gefahr für anderen Personen oder fremde Sachgüter von bedeutendem Wert bewußt gewesen ist (BayObLGSt 82, 137, 139; Cramer in Schönke/Schröder, a.a.O. § 315 Rdn. 34).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).

    Ob auch unter diesen Umständen eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung jedenfalls dann vorliegt, wenn der Täter die Gefährlichkeit seiner Fahrweise als solche in seinen Vorsatz aufgenommen hat (so BayObLG, VRS 64, 123, 124 f), musste hier in Ermangelung entsprechender Feststellungen in dem angefochtenen Urteil nicht entschieden werden.

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00

    fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung,

    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
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