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   BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87   

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https://dejure.org/1987,4631
BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,4631)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,4631)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1987 - BReg. 1 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,4631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines notariellen Testaments; Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt; Abwicklung eines Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 645
  • FamRZ 1988, 436
  • Rpfleger 1988, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87
    Außerdem müssen diese Umstände objektiv geeignet sein, diesen Widerruf im Interesse der Erben oder sonst Beteiligten zu begründen (BayObLGZ 1976, 67/73 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87
    Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296/300).
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87
    Ohne Rechtsfehler und übereinstimmend mit der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist das Landgericht auch davon ausgegangen, daß ein wichtiger Grund im Sinn des § 2227 BGB für die Entlassung des Testamentsvollstreckers ohne Rücksicht auf ein Verschulden dann gegeben sein kann, wenn zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben ein nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen besteht (BayObLGZ 1985, 298/302 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    e) Ein wichtiger Grund für eine Entlassung liegt jedoch vor, weil der Testamentsvollstrecker trotz mehrfacher Aufforderung und Vorliegen einer länger andauernden Verwaltung seiner Pflicht zur Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 2 BGB) nicht nachgekommen ist (vgl. auch BayObLG FamRZ 1988, 436).
  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Eine grobe Pflichtverletzung wird auch angenommen, wenn der Testamentsvollstrecker nur unzulänglich Auskunft erteilt (BayObLG NJW-RR 1988, 645; Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    bb) Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag der hierzu berechtigten Erben (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 645/646) entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Die Nichtbeachtung von Ersuchen der Erben um Auskunft und Rechnungslegung kann ebenso wie unzulängliche Auskunftserteilung eine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers darstellen (BayObLG NJW-RR 1988, 645/646; Staudinger/Reimann Rn. 16, Palandt/Edenhofer Rn. 3, jeweils zu § 2218).

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