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   BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86   

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https://dejure.org/1987,8063
BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86 (https://dejure.org/1987,8063)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86 (https://dejure.org/1987,8063)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - BReg. 2 Z 129/86 (https://dejure.org/1987,8063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer trotz baulicher Maßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 WEG) ist eine Privaturkunde im Sinn von § 416 ZPO, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLGZ 1982, 445/448; 1984, 213/216).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Diese Bestimmung ist dahin auszulegen (vgl. BayObLGZ 1985, 171/175), daß die Ausübung eines freien Berufes oder eines Gewerbes innerhalb der Wohnung nicht ausgeschlossen, sondern erlaubt sein soll, soweit sie weder mit einer unzumutbaren Belästigung der übrigen Wohnungseigentümer noch mit einer erheblich erhöhten Abnutzung des Gemeinschaftseigentums verbunden ist.
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Im Vereinsrecht kann dies unter gewissen Voraussetzungen Rechtsfolgen für die Umkehrung der Beweislast haben (vgl. BGHZ 49, 209/211; BGB-RGRK 12. Aufl. § 32 RdNr. 17; Reichert/Dannecker/Kühr Vereinsrecht 3. Aufl. RdNr. 759).
  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 WEG) ist eine Privaturkunde im Sinn von § 416 ZPO, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLGZ 1982, 445/448; 1984, 213/216).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Da die erfolgreiche Anfechtung zur Unwirksamkeit des Eigentümerbeschlusses von Anfang an führt (BayObLGZ 1976, 211/213; 1980, 29/36), braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob der Eigentümerbeschluß wegen seines Mangels sogar als nichtig anzusehen wäre.
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86
    Da die erfolgreiche Anfechtung zur Unwirksamkeit des Eigentümerbeschlusses von Anfang an führt (BayObLGZ 1976, 211/213; 1980, 29/36), braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob der Eigentümerbeschluß wegen seines Mangels sogar als nichtig anzusehen wäre.
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Für die gesetzliche Regelung ist allgemein anerkannt, daß eine fehlende oder fehlerhafte Unterschrift unter das Protokoll die - protokollierten - Beschlüsse nicht fehlerhaft macht, sondern nur den Beweiswert des Protokolls als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO (BayObLGZ 1973, 68, 75; 1982, 445, 448; WuM 1988, 98; 1990, 93, 94; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 24 Rdn. 110) schmälert (BayObLG DWE 1990, 113; WE 1991, 81; OLG Hamm DNotZ 1987, 39; Wangemann, aaO., Rdn. C 285; Bärmann/Pick/Merle, aaO.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 24 Rdn. 10; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 18, 20; a.A. Sauren, WEG, 2. Aufl., § 24 Rdn. 34).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 WEG) ist eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLG WuM 1988, 98 unter Hinweis auf BayObLGZ 1982, 445; 1984, 213).

    Wegen der oben beschriebenen Gefahr einer zu weitgehenden Interpretation darf dies aber nicht als Eigentümerbeschluss im Sinne der §§ 23 ff WEG ergehen (vgl. im Einzelnen BayObLG WuM 1988, 98; WuM 2002, 690; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 76; § 24 Rz. 128; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 866).

  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Dies hat der Senat bereits in dem vom Antragsteller erwähnten Verfahren (AG Cham UR II 10/85) ausgesprochen (Senatsbeschluß vom 6.2.1987 BReg. 2 Z 129/86 = WEZ 1987, 167/170).

    In dem Vorverfahren UR II 10/85 hat er u.a. einen Eigentümerbeschluß über die Genehmigung einer Rechnung der Fa.G. für die Versetzung der Wäsche- und Teppichklopfstangen angefochten; dieser Eigentümerbeschluß ist inzwischen rechtskräftig für ungültig erklärt (Senatsbeschluß vom 6.2.1987 BReg. 2 Z 129/86).

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