Rechtsprechung
BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins aufgrund fehlender Voraussetzungen für seine Erteilung; Erschütterung der Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit ausreichend; Widerruf eines früheren Testaments durch den Erblasser; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - VI 1941/84
- LG Augsburg, 14.01.1988 - 5 T 1713/86
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 1099
- Rpfleger 1988, 413
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Bei nicht behebbaren Zweifeln muß von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312;… Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).
Es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; 1982, 309/313;… Keidel/Kuntze aaO).
Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).
Die Anordnung der Pflegschaft berührt grundsätzlich nicht die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3 , § 2230 BGB ; BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).
Sie hat dieses Gutachten erkennbar auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).
Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ( §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) und kann bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht kommen, insbesondere wenn Zweifel an der Sachkunde des bisherigen Gutachters bestehen, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind (BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Infolgedessen müssen das Nachlaßgericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an seine Stelle tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m.w.Nachw.; 1976, 67/72) - die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312;… Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).
- BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Durch den Tod des Ehemanns der Beteiligten zu 1 nach Einlegung der weiteren Beschwerde wurde das Verfahren insoweit nicht unterbrochen (BayObLGZ 1964, 433;… Keidel/Amelung, FGG 12. Aufl., § 12 Rn. 79).Die Hauptsache hat sich hinsichtlich der von dem Ehemann der Beteiligten zu 1 eingelegten weiteren Beschwerde nicht erledigt (BayObLGZ 1964, 433/435).
- BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Sie können abgeschlossen werden, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1983, 153/161 m.w.Nachw.). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1980, 42/51). - BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1980, 42/51). - BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( § 2361 Abs. 3 BGB ; § 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63; 309/311 m.w.Nachw.). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( § 2361 Abs. 3 BGB ; § 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63; 309/311 m.w.Nachw.). - BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Damit hat sie sich in dem zulässigen Rahmen gehalten, der bei der Verwertung von formlos erhobenen Beweisen beachtet werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 88, 422/423). - RG, 15.12.1939 - IV 361/39
1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223/230; BayObLGZ 1962, 219/220). - BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
- BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
Darauf, daß auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte, kann die weitere Beschwerde als Rechtsbeschwerde gerade nicht gestützt werden (vgl. BGH, FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1988, 1099 [1100]; BayObLG, FamRZ 1995, 1235 [1236];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 42 m.w.N. in FN 226). - OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04
Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des …
Mit der weiteren Beschwerde kann aber nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen, d. h. nicht zwingend sind, oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (…vgl. Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rz. 42; BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235; FamRZ 1988, 1099). - BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90
Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88
Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung).Vom Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenwürdigung des Landgerichts nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1988, 1099 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung).
- BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung des Senats).Vom Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenwürdigung des Landgerichts nur dahin überprüft werden, ob es den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1988, 1099 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung).
- BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer …
Im Ergebnis hat es somit richtig auf die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins abgestellt (vgl. BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1982, 59/63; BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.).Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft ( § 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309/313; BayObLG Rpfleger 1988, 413/414 m.w.Nachw.).
- OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
- BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche …
- BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung …
- BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; …
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05
Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes
- OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz …
- OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91
Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser
- BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90
Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung …
- BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung
- BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 191/93
Prüfungsumfang und -pflicht des Registergerichts bzgl. Kapitalaufbringung
- BayObLG, 28.11.1997 - 3Z BR 241/97
Zulässige Verweigerung der Einreichung beurkundeter Grundstücksauflassung seitens …
- BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …
- BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
- BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89
Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung; …
- BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88
Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden …
- BayObLG, 07.01.1991 - BReg. 1a Z 68/89
Kein Widerruf der Schlusserbeneinsetzung durch Wiederholung der gegenseitigen …
- BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft
- OLG Hamburg, 15.03.2002 - 2 Wx 94/99
Anspruch auf Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem …
- BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
Auslegung eines Testaments; Anordnung einer Nacherbfolge ; Erteilung eines …
- BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90
Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines …
- BayObLG, 29.10.1990 - BReg. 1a Z 39/90
Interessengegensatz zwischen Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker; …
- BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1a Z 27/90
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Umfang der Aufklärungspflichten und …
- BayObLG, 26.11.1993 - 1Z BR 84/93
Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags
- BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags; …
- BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1 Z 37/90
Keine partielle Testierunfähigkeit
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 74/90
Eigenhändiges Verfassen eines Testaments als Wirksamkeitsvoraussetzung; …
- BayObLG, 10.03.1989 - BReg. 1a Z 79/88
Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Nur scheinbar eindeutige …
- BayObLG, 30.01.1992 - BReg. 3 Z 152/91
Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung einer für Rechnung des Erwerbers …
- BayObLG, 20.06.1990 - 1a BReg.Z 19/89
Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eingeschränkte Nachprüfbarkeit …