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   BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88   

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https://dejure.org/1988,769
BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88 (https://dejure.org/1988,769)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88 (https://dejure.org/1988,769)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1988 - BReg. 1a Z 15/88 (https://dejure.org/1988,769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins aufgrund fehlender Voraussetzungen für seine Erteilung; Erschütterung der Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit ausreichend; Widerruf eines früheren Testaments durch den Erblasser; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1099
  • Rpfleger 1988, 413
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Bei nicht behebbaren Zweifeln muß von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).

    Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).

    Es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; 1982, 309/313; Keidel/Kuntze aaO).

    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).

    Die Anordnung der Pflegschaft berührt grundsätzlich nicht die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3 , § 2230 BGB ; BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).

    Sie hat dieses Gutachten erkennbar auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).

    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ( §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) und kann bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht kommen, insbesondere wenn Zweifel an der Sachkunde des bisherigen Gutachters bestehen, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind (BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Infolgedessen müssen das Nachlaßgericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an seine Stelle tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m.w.Nachw.; 1976, 67/72) - die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.

    Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).

  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Durch den Tod des Ehemanns der Beteiligten zu 1 nach Einlegung der weiteren Beschwerde wurde das Verfahren insoweit nicht unterbrochen (BayObLGZ 1964, 433; Keidel/Amelung, FGG 12. Aufl., § 12 Rn. 79).

    Die Hauptsache hat sich hinsichtlich der von dem Ehemann der Beteiligten zu 1 eingelegten weiteren Beschwerde nicht erledigt (BayObLGZ 1964, 433/435).

  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Sie können abgeschlossen werden, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1983, 153/161 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1980, 42/51).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1980, 42/51).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( § 2361 Abs. 3 BGB ; § 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63; 309/311 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Dafür genügt es, wenn nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen ( § 2361 Abs. 3 BGB ; § 12 FGG ) die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63; 309/311 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Damit hat sie sich in dem zulässigen Rahmen gehalten, der bei der Verwertung von formlos erhobenen Beweisen beachtet werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 88, 422/423).
  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223/230; BayObLGZ 1962, 219/220).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

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  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Darauf, daß auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte, kann die weitere Beschwerde als Rechtsbeschwerde gerade nicht gestützt werden (vgl. BGH, FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1988, 1099 [1100]; BayObLG, FamRZ 1995, 1235 [1236]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 42 m.w.N. in FN 226).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

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