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   BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90   

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BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90 (https://dejure.org/1990,1786)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90 (https://dejure.org/1990,1786)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - BReg. 1a Z 30/90 (https://dejure.org/1990,1786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; Widerruf eines Testamentes durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung; Formgerechte Verfügung mit Bezugnahme auf nicht formentsprechende Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG Vorbem. §§ 84, 85

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1481
  • FamRZ 1990, 1404
  • Rpfleger 1991, 5
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.02.1973 - BReg. 1 Z 108/72
    Auszug aus BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
    Dies entspricht auch der herrschenden Meinung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht angeschlossen hat (BayObLGZ 1973, 35/37 m.w.Nachw.).

    Dieser in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Auffassung ist das Bayerische Oberste Landesgericht beigetreten (BayObLGZ 1973, 35/38 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
    Die Beweiswürdigung darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht dabei alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen, ferner ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständ. Rechtspr.; z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 413/414).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
    Der Bundesgerichtshof hat diese Ansicht übernommen (BGH Rpfleger 1980, 337/338).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 3 Wx 285/14

    Anfechtung des Widerrufs eines notariellen Testaments durch Rücknahme aus der

    Denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf einen durch Testament erfolgten Widerruf einer letzwilligen Verfügung und nicht auf einen Widerruf durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 m.N.; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2257, 1 und 2).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04

    Rücknahme notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung

    Die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung unterliegt, da sie auch Verfügung von Todes wegen ist, der Anfechtung nach § 2078 BGB (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481/1482; Erman/Schmidt § 2256 Rn. 4; MünchKommBGB/Hagena § 2256 Rn. 11; Palandt/Edenhofer § 2256 Rn. 3; auch Soergel/J. Mayer § 2256 Rn. 10).
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    In einem eigenhändigen Testament kann nicht auf ein mit einer Maschine (Schreibmaschine, Computer, Drucker) geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden (BGH Rpfleger 1980, 337; BayObLGZ 1979, 215, 218; BayObLG NJW-RR 1990, 1482 jeweils m.w.N.; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 71 ff.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2247 Rn. 8), da der Erblasser hinsichtlich des Inhalts seiner letztwilligen Verfügung nur auf eigenhändig von ihm geschriebene Schriftstücke oder auf öffentliche Testamente Bezug nehmen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 20 W 79/19

    Zur Formwirksamkeit des testamentum mysticum

    Dann ist die Erbeinsetzung wegen Formmangels nichtig (BayObLG Rpfleger 1979, 383; BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484, 1485; OLG München NJW-RR 2011, 156; OLG Köln FamRZ 2015, 1529, 1531; a.A. OLG Hamburg FamRZ 2016, 665, 666, das zwar formal dieser Rechtsprechung zustimmt, dessen Ergebnis aber damit nicht im Einklang steht).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Dennoch können die Rechtsmittelführer diese Entscheidung mit dem Ziel anfechten, ihren zurückgewiesenen Anträgen stattzugeben (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ).

    Wäre ihr Rechtsmittel nämlich in vollem Umfang begründet, müßte die Anweisung, einen Erbschein gemäß § 2353 BGB zu erteilen, davon abhängig gemacht werden, daß der erteilte, nunmehr als unrichtig erkannte Erbschein gemäß § 2361 Abs. 1 BGB einzuziehen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20

    Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung

    Für die Ermittlung des formwirksam erklärten Inhalts der unter Bezugnahme auf eine unwirksame Erklärung errichteten Verfügung kommt es demnach darauf an, ob - was das Nachlassgericht im Ansatz auch erkannt hat - der Inhalt der bezugnehmenden Verfügung aus sich heraus hinreichend bestimmt und dieser mindestens andeutungsweise zu entnehmen ist (vgl. zu letzterem: BayObLG, NJW-RR 1990, 1481, 1482).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 179/02

    Testamentserrichtung: Wirksame letztwillige Verfügung bei Neuunterzeichnung eines

    Zwar hat das BayObIG entschieden, dass im Falle eines Widerrufs eines Testaments durch Rücknahme aus der besonderen öffentlichen Verwahrung dieser Widerruf nicht seinerseits mit der Wirkung des § 2257 BGB widerrufen werden kann und der Erblasser, wenn er das erste Testament wieder herstellen will, es neu errichten muss (BayObIG, BayOLGZ 19973, 35 ff; NJW-RR 1990, 1481).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Er kann gegen die Entscheidung des Landgerichts, soweit darin die Ablehnung seines Erbscheinsantrags durch das Nachlaßgericht bestätigt worden ist, weitere Beschwerde einlegen mit dem Ziel, das Nachlaßgericht anzuweisen, den beantragten Erbschein zu erteilen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 483/00

    Eigenhändiges Testament - Bezugnahme auf einseitig unterschriebenes

    Dagegen ist eine Bezugnahme auf eine Ablichtung eines infolge Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung unwirksam gewordenen notariellen Testaments nicht gestattet (BayObLG FamRZ 1990, 1404).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

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  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 35/96

    Widerruf des Widerrufs eines Testaments durch Zerreißen

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 33/04

    Beweiswürdigung bei Prüfung der Echtheit eines eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94

    Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 38/04

    Kosten bei Rücknahme eines Rechtsmittels bei nicht eindeutigem gerichtlichen

  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 157/97

    Ermittlungspflicht und Beweiswürdigung bei begründeten Zweifeln an der Echtheit

  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

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