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   BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19   

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https://dejure.org/2019,24616
BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19 (https://dejure.org/2019,24616)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19 (https://dejure.org/2019,24616)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 2019 - 203 StObWs 892/19 (https://dejure.org/2019,24616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeschwerde nach dem StVollzG: Die Einlegung kann auch durch audiovisuelle Übertragung erfolgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu ermitteln, ob die mit dem Formerfordernis bezweckten Ziele auch mit einer Einlegung der Rechtsbeschwerde mittels gegenseitiger audiovisueller Übertragung erreicht werden (vgl. zu § 314 Abs. 1 StPO: BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80, BGHSt 30, 64 ff).

    Dies ist erforderlich, weil das Protokoll als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür erbringt, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde (§ 415 ZPO; BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80).

  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    Auszug aus BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19
    Im Übrigen wäre es nicht mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen, ohne dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zu geben, auf etwaige Bedenken des Senats zu reagieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016, 2 BvR 854/15, juris Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 29.10.2015, 2 BvR 1493/11, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19
    Im Übrigen wäre es nicht mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen, ohne dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zu geben, auf etwaige Bedenken des Senats zu reagieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016, 2 BvR 854/15, juris Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 29.10.2015, 2 BvR 1493/11, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20

    Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG

    Begründung">118 Abs. 1 StVollzG auch form- und fristgerecht eingelegt (zur Zulässigkeit der Aufnahme der Rechtsbeschwerde durch die Geschäftsstelle des Amtsgerichts im Wege der audiovisuellen Übertragung der Erklärung des Strafgefangenen vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.08.2019, Az.: 203 StObWs 892/19, juris Rn. 14).
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