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   BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98   

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https://dejure.org/1998,4764
BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98 (https://dejure.org/1998,4764)
BayObLG, Entscheidung vom 06.10.1998 - 1Z BR 52/98 (https://dejure.org/1998,4764)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 1Z BR 52/98 (https://dejure.org/1998,4764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge und Vermögenssorge; Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls und des Kindesvermögens; Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Einschränkungen des Umgangsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.01.1993 - 1Z BR 79/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    Eine Entziehung "der elterlichen Sorge" war danach nur in der Weise möglich, daß sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge - aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften und Voraussetzungen - entzogen wurde (BayObLGZ 1952, 178; 1990, 63169; BayObLG FamRZ 1993, 846/847; MünchKomm aaO).
  • BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z/82
    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    aa) Umgangsrecht und Personensorgerecht stehen sich als selbständige Rechte gegenüber (BGHZ 51, 219/221; BayObLG FamRZ 1982, 958/959).
  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1a Z 2/90

    Entziehung; Elterliche Sorge; Personensorge; Vermögenssorge;

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    Die Vermögenssorge konnte nicht schon dann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB a.F. vorlagen (BayObLG FamRZ 90, 1132/1133 f.; Staudinger/Coester aaO Rn. 36), sondern nur dann, wenn das Recht des Kindes auf Gewährung von Unterhalt verletzt worden und für die Zukunft eine Gefährdung des Unterhalts zu besorgen war (§ 1666 Abs. 3 BGB a.F.) bzw. unter den Voraussetzungen der § 1667 Abs. 5 , § 1640 Abs. 4, 1683 Abs. 4 BGB a.F.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 41/87

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, eine Bilanz ausschließlich nach

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    Für das Gericht der weiteren Beschwerde ist das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht maßgebend, auch wenn es die Vorinstanz noch nicht berücksichtigen konnte (BGH NJW 1983, 2443/2444; BayObLGZ 1987, 369/371; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 13. Aufl. 27 Rn. 22).
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81

    Versorgungsausgleich in Härtefällen

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    Für das Gericht der weiteren Beschwerde ist das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht maßgebend, auch wenn es die Vorinstanz noch nicht berücksichtigen konnte (BGH NJW 1983, 2443/2444; BayObLGZ 1987, 369/371; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 13. Aufl. 27 Rn. 22).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
    aa) Umgangsrecht und Personensorgerecht stehen sich als selbständige Rechte gegenüber (BGHZ 51, 219/221; BayObLG FamRZ 1982, 958/959).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Sorgerechtsentzuges

    Die Aufgaben des JA C sowie des SKF C waren daher auf die Bestellung als Pfleger im Aufgabenbereich der Personensorge - soweit diese den Eltern zu entziehen war - einschließlich der Vertretung ( § 1629 Abs. 1 BGB ) in diesen Angelegenheiten zu beschränken ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 316 ff ).
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