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   BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20   

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BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20 (https://dejure.org/2020,36786)
BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2020 - 101 VA 130/20 (https://dejure.org/2020,36786)
BayObLG, Entscheidung vom 06. November 2020 - 101 VA 130/20 (https://dejure.org/2020,36786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EGGVG § 23, § 24 Abs. 1; HBÜ Art. 2, Art. 9, Art. 11, Art. 23; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3; AusfG HBÜ § 14
    Weiterleitung eines Rechtshilfeersuchens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 6 VA 12/17

    Rechtshilfeersuchen eines amerikanischen Gerichts über Vernehmung eines Zeugen in

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Das Ausforschungsverbot, dessen Umfang im Einzelnen streitig ist, besteht allein zum Schutz des Beweisgegners (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 27).

    Spätestens seit diesem Zeitpunkt liegt die Entscheidung hierüber ausschließlich in der eigenverantwortlichen Zuständigkeit des Rechtshilfegerichts (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 14).

    Der Senat hat die angefochtene Bewilligung der Rechtshilfe daher nur auf Ermessensfehler im Hinblick auf konkrete Individualrechte der Antragsteller zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 10 m. w. N.; Knöfel, IPRax 2009, 46 [48]).

    Nach wohl überwiegender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 18 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 6 Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 29 f.) kann sich die Zentrale Behörde aufgrund des ihr eröffneten weiten Ermessensspielraums bei der Behandlung von Rechtshilfeersuchen nach dem HBÜ auf die Prüfung beschränken, ob der Gegenstand der Beweisaufnahme insgesamt, also in der Gesamtschau der Angaben zu Art und Gegenstand der Rechtssache, der gedrängten Darstellung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls des übermittelten Fragenkatalogs hinreichend bestimmt ist.

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf lässt sich auch nicht entnehmen, dass die Zentrale Behörde der ersuchenden Behörde nach Art. 5 HBÜ Gelegenheit zur Nachbesserung geben müsste, wenn sie einzelne Fragen als nicht hinreichend bestimmt ansieht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 20).

    Dies umfasst auch die Entscheidung darüber, ob die Zeugenvernehmung auf sämtliche der im Katalog vorgesehenen Fragen zu erstrecken ist, oder einzelne Fragen etwa als gänzlich unbestimmt und damit als mit nationalem Recht unvereinbar zurückzuweisen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 19; OLG Celle Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 30).

    Dem Rechtshilfegericht steht die Möglichkeit offen, etwa bestehende Bedenken gegen die hinreichende Bestimmtheit einzelner Fragen mit den Parteivertretern zu erörtern und gegebenenfalls auf eine auch noch im Beweisaufnahmetermin mögliche Präzisierung hinzuwirken (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 3 VA 2/11
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Die Bestimmtheitsanforderungen an das Beweisthema (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c], Abs. 2 Buchst. f] HBÜ) dienen auch dazu, die Beweisperson vor einem übermäßigen Eindringen in ihre Freiheitssphäre zu schützen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 33; v. 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 35; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 2475; Knöfel in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 60. EL August 2020, HBÜ Art. 3 Rn. 1).

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragstellerinnen zu 1) und 2) darauf, Art. 3 HBÜ sei auch eine Schutznorm zu Gunsten des "Beweismittelinhabers", nämlich vor ungerechtfertigtem Zwang zur Preisgabe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 35), denn sie sind nicht "Inhaber" des zu vernehmenden Zeugen.

    Ob sie das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts im Rahmen der Feststellung der Zulässigkeit des Ersuchens hätte prüfen dürfen (bejahend: OLG Hamburg, Beschl. vom 3. Mai 2002, 2 Va 4/01, RIW 2002, 717 [718]; im Grundsatz zustimmend wohl auch: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 26 f.; offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 31; gegen eine Vermischung der Zuständigkeiten: Gottwald in Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Internationale Beweisaufnahmen, Kap. III Rn. 9.63), bedarf keiner Entscheidung.

    Bei der Entscheidung über Rechtshilfeersuchen steht der Justizverwaltung ein weiter Ermessensspielraum zu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 38), wobei auch Zweckmäßigkeitserwägungen Berücksichtigung finden können, die sich aus der Pflege der auswärtigen Beziehungen ergeben (OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 17; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 3637; Lückemann in Zöller, ZPO, § 23 EGGVG, Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 34 und 37) hat allerdings in einem Fall, in dem das Rechtshilfeersuchen wegen ausforschenden Charakters der nachgesuchten Beweisaufnahme unerledigt zurückgereicht worden war, ausgeführt, die Zentrale Behörde könne ihrer Prüfungsverpflichtung im Rahmen der Ermessensentscheidung, ob ein Rechtshilfeersuchen den Anforderungen an die Beweisfrage nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. f) HBÜ genüge, regelmäßig nur in Auseinandersetzung mit jeder einzelnen Beweisfrage nachkommen.

    Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 29 Abs. 2 EGGVG die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, liegen aus den oben dargelegten Gründen auch im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11 nicht vor.

  • OLG Celle, 06.07.2007 - 16 VA 5/07

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines Zeugen im Wege der internationalen

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass jedenfalls ein auf Zeugenvernehmung über den Inhalt bestimmt bezeichneter Urkunden gerichtetes Ersuchen in einem pretrialdiscovery-Verfahren nicht zu beanstanden ist (OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 27. November 1980, 9 VA 4/80, JZ 1981, 540; zustimmend Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 2489).

    Bei der Entscheidung über Rechtshilfeersuchen steht der Justizverwaltung ein weiter Ermessensspielraum zu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 38), wobei auch Zweckmäßigkeitserwägungen Berücksichtigung finden können, die sich aus der Pflege der auswärtigen Beziehungen ergeben (OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 17; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 3637; Lückemann in Zöller, ZPO, § 23 EGGVG, Rn. 15).

    Nach wohl überwiegender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 18 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 6 Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 29 f.) kann sich die Zentrale Behörde aufgrund des ihr eröffneten weiten Ermessensspielraums bei der Behandlung von Rechtshilfeersuchen nach dem HBÜ auf die Prüfung beschränken, ob der Gegenstand der Beweisaufnahme insgesamt, also in der Gesamtschau der Angaben zu Art und Gegenstand der Rechtssache, der gedrängten Darstellung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls des übermittelten Fragenkatalogs hinreichend bestimmt ist.

    Dies umfasst auch die Entscheidung darüber, ob die Zeugenvernehmung auf sämtliche der im Katalog vorgesehenen Fragen zu erstrecken ist, oder einzelne Fragen etwa als gänzlich unbestimmt und damit als mit nationalem Recht unvereinbar zurückzuweisen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 19; OLG Celle Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt jedoch keine unzulässige "Ausforschung" vor, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in einen Rechtsstreit einführt (BGH, Urt. v. 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 40 m. w. N.; Urt. v. 10. Januar 1995, VI ZR 31/94, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 28; Greger in Zöller, ZPO, vor § 284 Rn. 8c).

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 3 VA 2/06

    Rechtshilfeersuchen nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Die Bestimmtheitsanforderungen an das Beweisthema (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c], Abs. 2 Buchst. f] HBÜ) dienen auch dazu, die Beweisperson vor einem übermäßigen Eindringen in ihre Freiheitssphäre zu schützen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 33; v. 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 35; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 2475; Knöfel in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 60. EL August 2020, HBÜ Art. 3 Rn. 1).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ein über die sich aus Art. 3 HBÜ ergebenden Bestimmtheits- und Spezifikationsanforderungen an die erbetene Information hinausgehendes "Ausforschungsverbot" ein zum ordre public gehörender tragender rechtsstaatlicher Grundsatz des deutschen Rechts ist (offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; verneinend: Schlosser in Schlosser/Hess, EUZivilprozessrecht, HBÜ Art. 23 Rn. 4), denn jedenfalls kann sich der am Rechtsstreit nicht beteiligte Antragsteller zu 3) darauf nicht berufen.

    Das Ausforschungsverbot, dessen Umfang im Einzelnen streitig ist, besteht allein zum Schutz des Beweisgegners (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 27).

    Die Beweisaufnahme im Rahmen einer pretrial discovery nach USamerikanischem Recht dient der Verwendung in einem gerichtlichen Verfahren, so dass auch Art. 1 Abs. 2 HBÜ der Bewilligung der Beweisaufnahme nicht entgegensteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 30).

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10

    Internationale Rechtshilfe: Nachprüfung der Entscheidung über ein

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    a) Der sich gegen die Bewilligung der Rechtshilfe richtende Antrag ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG statthaft (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 16; Lückemann in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 23 EGGVG, Rn. 15; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Rn. 2498; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 23 EGGVG Rn. 7).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ein über die sich aus Art. 3 HBÜ ergebenden Bestimmtheits- und Spezifikationsanforderungen an die erbetene Information hinausgehendes "Ausforschungsverbot" ein zum ordre public gehörender tragender rechtsstaatlicher Grundsatz des deutschen Rechts ist (offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; verneinend: Schlosser in Schlosser/Hess, EUZivilprozessrecht, HBÜ Art. 23 Rn. 4), denn jedenfalls kann sich der am Rechtsstreit nicht beteiligte Antragsteller zu 3) darauf nicht berufen.

    Das Ausforschungsverbot, dessen Umfang im Einzelnen streitig ist, besteht allein zum Schutz des Beweisgegners (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 27).

    Ob sie das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts im Rahmen der Feststellung der Zulässigkeit des Ersuchens hätte prüfen dürfen (bejahend: OLG Hamburg, Beschl. vom 3. Mai 2002, 2 Va 4/01, RIW 2002, 717 [718]; im Grundsatz zustimmend wohl auch: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 26 f.; offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 31; gegen eine Vermischung der Zuständigkeiten: Gottwald in Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Internationale Beweisaufnahmen, Kap. III Rn. 9.63), bedarf keiner Entscheidung.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 20 VA 4/13

    Rechtshilfe mit den USA (pre-trial discovery of documents)

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Der Antragsteller zu 3) hat von dem Amtsgericht Starnberg nur die Ladung zum Termin am 11. November 2020 erhalten, nicht dagegen mit Bekanntgabewillen der zentralen Behörde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2013, 20 VA 4/13, juris Rn. 19) deren Bewilligungsentscheidung vom 11. August 2020.

    Die von dem Antragsteller zu 3) zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2013 (20 VA 4/13) stützt die von ihm vertretene Ansicht nicht.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Die Antragstellerin zu 2) kann sich als juristische Person mit Sitz in einem Drittstaat ohnehin nicht auf materielle Grundrechte berufen (BVerfG, Urt. v. 26. Februar 2020, 2 BvR 2347/15, BVerfGE 153, 182 Rn. 186 ff.).
  • OLG Hamburg, 03.05.2002 - 2 VA 4/01
    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Ob sie das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts im Rahmen der Feststellung der Zulässigkeit des Ersuchens hätte prüfen dürfen (bejahend: OLG Hamburg, Beschl. vom 3. Mai 2002, 2 Va 4/01, RIW 2002, 717 [718]; im Grundsatz zustimmend wohl auch: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 26 f.; offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 31; gegen eine Vermischung der Zuständigkeiten: Gottwald in Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Internationale Beweisaufnahmen, Kap. III Rn. 9.63), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt jedoch keine unzulässige "Ausforschung" vor, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in einen Rechtsstreit einführt (BGH, Urt. v. 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 40 m. w. N.; Urt. v. 10. Januar 1995, VI ZR 31/94, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 28; Greger in Zöller, ZPO, vor § 284 Rn. 8c).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt jedoch keine unzulässige "Ausforschung" vor, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in einen Rechtsstreit einführt (BGH, Urt. v. 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159, Rn. 40 m. w. N.; Urt. v. 10. Januar 1995, VI ZR 31/94, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007, 16 VA 5/07, juris Rn. 28; Greger in Zöller, ZPO, vor § 284 Rn. 8c).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • OLG München, 27.11.1980 - 9 VA 4/80

    Zur Zeugenvernehmung bei Rechtshilfe für "Common Law"-Länder

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

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