Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.1996 - 1Z BR 101/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3911
BayObLG, 06.12.1996 - 1Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 1Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 1Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,3911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Geltung des Grundsatzes der perpetuatio fori in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Anwendung israelischen Sachrechts; Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts eines nichtehelichen Kindes von Deutschland nach Israel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 959
  • Rpfleger 1997, 259
  • Rpfleger 1997, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.07.1971 - BReg. 1 Z 125/70

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Perpetuatio fori; Internationale Zuständigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1996 - 1Z BR 101/96
    Ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des - auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht schlechthin anwendbaren (vgl. BayObLGZ 1966, 248, 251 und 1971, 238, 240; Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 7) - Grundsatzes der perpetuatio fori bestehen geblieben ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, da das Kind nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und somit § 35b Abs. 1 Nr. 1 FGG gilt.
  • BayObLG, 18.11.1963 - BReg. 1 Z 105/63

    Verkehrsrecht der Großeltern; Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Enkel,

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1996 - 1Z BR 101/96
    Mit Recht hat das Landgericht die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts insoweit aufgehoben, als dem Beteiligten zu 3 die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens, nämlich eine Gebühr gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 KostO , auferlegt worden sind (vgl. BayObLGZ 1963, 293, 299 f.).
  • OLG Bamberg, 24.11.1999 - 2 UF 206/99

    Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale

    Die wohl überwiegende Meinung lehnt dies ab (BayObLG, FamRZ 1997, 959, 960; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 1110, 1111; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346 ; MünchKomm/Siehr, BGB , 2. Aufl., Art. 19 EGBGB Rdn. 35 und 38).

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wäre folglich dann gegeben, wenn das Kind deutscher Staatsangehöriger wäre und zwar selbst dann, wenn es seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hätte (BayObLG, FamRZ 1997, 959, 960; Bumiller/Winkler, FGG ; 7. Aufl., § 43 Rdn. 7; Keidel/Kunze/Winkler, FGG , 14. Aufl., § 43 Rdn. 21 m.N.).

  • KG, 05.11.1997 - 3 UF 5133/97

    Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Elterliche Sorge für ein

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht