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   BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61   

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https://dejure.org/1963,1803
BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61 (https://dejure.org/1963,1803)
BayObLG, Entscheidung vom 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61 (https://dejure.org/1963,1803)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Januar 1963 - BReg. 1 Z 171/61 (https://dejure.org/1963,1803)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter; Genehmigung; Rechtsgeschäft; Rechtlicher Vorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 59

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1963, 1
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Die Entscheidung über die Pflicht des Beteiligten zu 3 zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 beruht auf § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG (vgl. dazu BGHZ 31, 92, 98; BayObLGZ 1963, 1, 14).
  • OLG Hamm, 04.05.2020 - 13 WF 66/20

    Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft, minderjähriges Kind,

    Vereinzelt wurde eine vorsorgliche Genehmigung in der Praxis für zulässig erachtet (BayObLG BayObLGZ 1963, 1, 9; OLG Düsseldorf JMBlNRW 1960, 101; zustimmend Staudinger/Veit, a.a.O., § 1828 RN 52).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03

    Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des

    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Zwar ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG die Erstattungspflicht für Kosten, die ein Beteiligter durch ein unbegründetes Rechtsmittel veranlasst hat (vgl. BayObLGZ 1963, 1/14; Demharter § 77 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG München, 20.08.2002 - 17 WF 1191/02

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche

    Das Amtsgericht bringt mit der Ablehnung der Erteilung eines Negativattests zum Ausdruck, dass es die Notwendigkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für möglich hält, so dass es eine solche Genehmigung, falls sie beantragt würde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen würden, auch erteilen müsste (vgl. hierzu BayObLGZ 1963, 1 ff.).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99

    Anfechtung der Bestellung eines Abschlußprüfers durch das Registergericht

    Die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG hängt nicht davon ab, ob die Verfügung des Amtsgerichts beschwerdefähig war (vgl. BGH NJW 1992, 3305; BayObLGZ 1963, 1 [3]; BayObLGZ 1993, 253 [254 f] = NJW-RR 1994, 831; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 27, Rdn. 4; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 27, Rdn. 7).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

    Das Rechtsmittel ist unabhängig davon statthaft, ob die Erstbeschwerde im Hinblick auf § 62 i.V.m. § 55 Abs. 1 FGG ausgeschlossen war (vgl. BayObLGZ 1963, 1, 3 und 1988, 367).
  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Die weitere Beschwerde ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1963, 1, 3).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92

    Beschwerdeentscheidung bei Abweisung eines Antrags als unzulässig; Zulässigkeit

    Insoweit ist anerkannt, daß die Unzulässigkeit der Erstbeschwerde der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegensteht, sondern nur den sachlichen Gegenstand der weiteren Beschwerde bilden kann, mag sie von der zweiten Instanz anerkannt, verneint oder übersehen worden sein (Unger, ZZP 42, 104, 154; vgl. auch BGHZ 5, 39, 45; BayObLGZ 1962, 380 f.; 1963, 1, 3; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. 4).
  • BayObLG, 26.05.1987 - BReg. 3 Z 51/87
    Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die Kosten durch ein unzulässiges Rechtsmittel veranlaßt wurden (BGHZ 28, 117/121; 319 92; BayObLGZ 1963, 1/14; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 33 m. w. Nachw.; Bassenge/Herbst Anm.3 b, je zu § 13a FGG ).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1985 - 13 WLw 29/86
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