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   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01   

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https://dejure.org/2002,3098
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Vormerkung an Wohnungseigentum für Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Identität von Anspruch und belastetem Recht bei Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Grundbuch; Gemeinschaftliches Grundstück; Vormerkung

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkung gemeinschaftsgerichteten Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    § 747 BGB; § 139 BGB; § 140 BGB
    Vormerkung am Miteigentumsanteil bei Teilflächenveräußerung (Notar Dr. Klaus Hoffmann, Amberg)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 884
  • DNotZ 2002, 784
  • NZM 2002, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
    Dies ist hier aber nicht geschehen, so dass sich hieraus die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragungen ergibt (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 455).
  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
    Mangels Eintragungsfähigkeit einer das gemeinschaftliche Grundstück als Ganzes betreffenden Rechtsänderung kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum allein nicht in Betracht (BayObLGZ 1974, 118/125; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 99).
  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Da sie im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (BayObLG vom 7.2.2002, 2Z BR 166/01, juris Rn. 5) allerdings als Eigentümer eingetragen und von der beantragten Eintragung daher unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sind, ist ihre Beschwerdeberechtigung nunmehr gegeben.
  • OLG München, 27.05.2014 - 34 Wx 149/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass der bisherige Eigentümer nach Eigentumsumschreibung die Beschwerde in Verfahrensstandschaft für den neuen Eigentümer fortführt (vgl. Demharter § 71 Rn. 66 und FGPrax 1997, 7; BayObLG NJW-RR 2002, 884; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447) und zumindest, wenn er sich vertraglich zur Überlassung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts verpflichtet hat, als ursprünglich Antragsberechtigter das Antragsverfahren auch in der zweiten Instanz in Prozessstandschaft fortführen kann.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12

    Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2012 darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt zu Recht davon ausgeht, dass der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks nur von allen Wohnungseigentümern gemeinsam erfüllt werden kann (BayObLG NJW-RR 2002, 884).
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