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   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02   

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https://dejure.org/2002,8759
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02 (https://dejure.org/2002,8759)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 11/02 (https://dejure.org/2002,8759)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 11/02 (https://dejure.org/2002,8759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Richterliche Entscheidung; Rechtspfleger; Ladung; Ordnungshaft

  • Judicialis

    JBeitrO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; JBeitrO § 6; ; RPflG § 31 Abs. 6; ; ZPO § 766; ; ZPO § 793

  • archive.org

    §§ 1, 6 JBeitrO; § 31 Abs. 6 RPflG; §§ 766, 793 ZPO
    Sofortige Beschwerde gegen Ordnungshaftverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung von Einwendungen gegen Ladung zum Haftantritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 254
  • BayObLGZ 2002, 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96

    Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02
    Ausgangsgericht für ein nach § 890 Abs. 1 ZPO festgesetztes Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, somit das Amtsgericht, Wohnungseigentumsgericht, als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1996, 780).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - 6 W 34/97
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02
    Die Entscheidung des Richters unterliegt entgegen der Auffassung des Landgerichts der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1567).
  • OLG München, 26.05.1988 - 22 AR 37/88
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02
    Schließlich ist dem Wohnungseigentumsgericht auch die Vollstreckung der Ordnungshaft, und zwar dem Rechtspfleger dieses Gerichts, übertragen, § 4 Abs. 2 Nr. 2a, § 31 Abs. 3 RPflG (OLG München, Rpfleger 1988, 540).
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