Rechtsprechung
BayObLG, 07.02.2005 - 1 ObOWi 637/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Judicialis
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2
Geltung besonderer Lichtzeichen an Bushaltebuchten nur für Linienbusse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Rotlichtverstoß - Sonderampel einer Bushaltebucht ist nicht für dort haltenden Lkw maßgeblich
- IWW (Leitsatz)
Rotlichtverstoß - Sonderlichtzeichen an einer Bushaltebucht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Busampel gilt nur für Linienomnibusse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Missachtens des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 183 (Ls.)
- NZV 2005, 208
- BayObLGSt 2004, 167