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   BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88   

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https://dejure.org/1989,2109
BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88 (https://dejure.org/1989,2109)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88 (https://dejure.org/1989,2109)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1989 - BReg. 1a Z 51/88 (https://dejure.org/1989,2109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht; Maßnahmen; Abwendung; Gefährdung; Kindesvermögen; Abhebung; Sparguthaben; Eigene Verwendung; Schuldhaft; Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1667

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1215
  • Rpfleger 1989, 326
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94

    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des

    Dabei ist ein schuldhaftes Verhalten des Sorgeberechtigten nicht erforderlich (BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216 und ständige Rechtsprechung).

    (2) Die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen hat das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (BayObLG FamRZ 1989, 1215 /1216; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 9).

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Denn gemäß § 27 Abs. 1 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG, FamRZ 1989, 1215 ).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Denn gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 FGG, § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    Denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat, ist der Senat an die Feststellungen des Landgerichts gebunden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    (1) Das Landgericht hat den Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt (§ 12 FGG ) und ohne Rechtsfehler festgestellt; der Senat ist deshalb an die Feststellungen des Landgerichts gebunden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. 27 FGG Rn.23).
  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

    Dieser neue Sachvortrag kann nicht berücksichtigt werden, denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216 f m.w.N.).
  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Dieser neue Sachvortrag kann jedoch im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht berücksichtigt werden, denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215 ,1216 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96

    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

    Sie sind verfahrensfehlerfrei zustandegekommen und für den Senat deshalb bindend (BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 30.07.1996 - 1Z BR 22/96

    Vergütung des Nachlaßpflegers

    Denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216 f. und BayObLG JurBüro 1993, 49/50; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38).
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