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   BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94   

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https://dejure.org/1994,8813
BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94 (https://dejure.org/1994,8813)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1994 - 4St RR 25/94 (https://dejure.org/1994,8813)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1994 - 4St RR 25/94 (https://dejure.org/1994,8813)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46 § 47 Abs. 1
    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlässlichkeit einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe, Gefährlichkeit von Amphetamin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94
    In diesem Fall kann für die Strafzumessung und damit auch für die Frage nach der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe die Gefährlichkeit des betreffenden Betäubungsmittels nicht entscheidend ins Gewicht fallen, weil bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nur eine Selbstgefährdung des Täters herbeigeführt wird (BayObLG StV 1993, 29 ).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94
    Die Straflosigkeit der Selbstgefährdung ist auch der Grund dafür, daß der Konsum von Betäubungsmitteln als solcher straffrei ist (BayObLGSt 1988, 62/67).
  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88

    Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94
    Unerläßlich zur Einwirkung auf den Täter ist eine kurze Freiheitsstrafe dann, wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, weil jedes andere im konkreten Fall zulässige Reaktionsmittel, namentlich eine hohe, aber noch schuldangemessene Geldstrafe, die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleistet (BayObLGSt 1988, 109/110/111 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Einfuhr - Vollendung - Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94
    Im übrigen nimmt Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit der Betäubungsmittel nur einen mittleren Platz ein (BGH StV 1993, 422/423).
  • BayObLG, 21.07.1995 - 4St RR 114/97

    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kommt (BayObLGSt 1988, 62/67; BayObLG v. 7.3.1994 - 4 St RR 25/94 und StV 1993, 29 ; KG StV 1994, 244 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 846).
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