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   BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01   

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BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Verlängerung der Betreuung; Betreuerauswahl; Neubestellung; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Betreuung, Auswahl des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1908b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1897 Abs. 4, § 1908b Abs. 3
    Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 950/93
  • LG Regensburg - 7 T 703/00
  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG FamRZ 1996, 1374).

    Die Tatsache, dass ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint, genügt nicht (BayObLG NJW-RR 1997, 71/72).

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
    Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2000, 196) hat überzeugend dargelegt, dass bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden sind (ebenso Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1896 Rn. 24; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1896 Rn. 96; vgl. auch MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 128).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).

    In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der

    Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
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