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BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung des Familiennamens im Familienbuch und im Geburtenbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eheschließung; Familienbuch; Familienname; Deutscher; Ausländer; Namensführung; Geburtenbuch
Verfahrensgang
- AG Regensburg - UR III 15/91
- LG Regensburg - 2 T 168/91
- BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1353
- FamRZ 1992, 1290
- Rpfleger 1992, 423
- BayObLGZ 1992, 109
- BayObLGZ 1992, 110
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5.3.1991 (FamRZ 1991, 535 = StAZ 1991, 89 ; hierzu vgl. BayObLGZ 1991, 331) gebietet unter den gegebenen Umständen keine Aussetzung des Verfahrens, weil den Beteiligten zu 1, und 2 die noch verbleibende Möglichkeit, den Geburtsnamen der Beteiligten zu 1 als Ehenamen zu wählen, schon bisher zur Verfügung gestanden hatte, von ihnen aber nicht wahrgenommen worden war und ersichtlich nicht ihrem Wunsch entspricht. - BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 3 Z 143/91
Ehe; Verfahren; Anträge; Personenstandsbücher; Verfassungswidrigkeit; …
Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5.3.1991 (FamRZ 1991, 535 = StAZ 1991, 89 ; hierzu vgl. BayObLGZ 1991, 331) gebietet unter den gegebenen Umständen keine Aussetzung des Verfahrens, weil den Beteiligten zu 1, und 2 die noch verbleibende Möglichkeit, den Geburtsnamen der Beteiligten zu 1 als Ehenamen zu wählen, schon bisher zur Verfügung gestanden hatte, von ihnen aber nicht wahrgenommen worden war und ersichtlich nicht ihrem Wunsch entspricht. - BayObLG, 19.03.1987 - BReg. 3 Z 139/86
Führen der Namenszusätze "Singh" und "Kaur" durch Angehörige der Sikh
Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Der Gesetzgeber hat dabei ab er die Möglichkeit nicht bedacht, dass der ausländische Ehegatte - wie hier der Beteiligte zu 2, als indischer Staatsangehöriger, dessen Eigenname im Zeitpunkt der Eheschließung weder Vor- noch Familienname war (vgl. BayObLGZ 1987, 102/106 f.) - keinen ehenamensfähigen Familiennamen hat und sein deutscher Partner deshalb eine Erklärung zur Namensbestimmung im Zeitpunkt der Eheschließung im Inland gar nicht abgeben kann. - BayObLG, 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89
Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Die Ausnahmevorschrift des Art. 220 Abs. 4 EGBGB (…vgl. Münch Komm/Birk BGB 2. Aufl. Art. 10 EGBGB Rri.37) ist dann analogiefähig, wenn - wie hier - die Ausnahme auch im Analogiefall gegeben ist (vgl. BayObLGZ 1989, 363 f.).