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   BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96   

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https://dejure.org/1997,10800
BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ersetzung der Einwilligung des Vaters zu einer Adoption ; Grobe Pflichtverletzung bei Nichtzahlung von Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Einwilligung zur Adoption - Ermittlungspflicht des Gerichts - Nichtzahlung von Unterhalt - Nachholung der Belehrung durch Jugendamt im Ersatzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    die elterliche Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 10, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 11, MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 6, Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1748).

    Eine gröbliche Verletzung der elterlichen Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 16, Erman/Holzhauer Rn. 12, Münch-Komm/Lüderitz Rn. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Erman/Holzhauer § 1748 Rn. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; OLG Hamm 1991, 1103/1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank Rn. 25, MünchKomm/Lüderitz Rn. 9, jeweils zu § 1748).

  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Das Vorbringen des Beteiligten zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG ; vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Das Vorbringen des Beteiligten zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG ; vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Bei der Würdigung, ob die Einwilligung des Beteiligten zu 3 - in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG DAVorm 1981, 131/138; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103/1106).
  • OLG Köln, 06.10.1986 - 16 Wx 94/86

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Die vom Gesetz geforderte Belehrung und Beratung kann auch noch während des Ersetzungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. OLG Köln FamRZ 1987, 203/205; Soergel/Liermann § 1748 Rn. 20).
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