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   BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02   

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https://dejure.org/2002,4750
BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02 (https://dejure.org/2002,4750)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.2002 - 1Z BR 52/02 (https://dejure.org/2002,4750)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 1Z BR 52/02 (https://dejure.org/2002,4750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 § 1908e
    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung des Fürsorgevereins; Mitarbeiter eines Fürsorgevereins als Vormund eines Minderjährigen; Vereinsbetreuer; Unanwendbarkeit der Vergütungsregelung des § 1908e BGB ; Berufsmäßige Ausführung der Vormundschaft

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - VII 25/00
  • LG Regensburg - 7 T 43/02
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) entschieden, dass die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt ist, eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit darstelle und auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar sei.

    Da nach den vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) aufgestellten Grundsätzen eine vergütungsfreie Tätigkeit nicht in Betracht kommt und im Ergebnis entweder dem Verein oder dem Mitarbeiter des Vereins eine Vergütung zuzubilligen ist, liegt es jedenfalls näher, § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB verfassungskonform dahin auszulegen, dass dem zum Vormund bestellten Mitarbeiter ein Vergütungsanspruch zusteht, als im Wege der analogen Anwendung des § 1908e BGB dem Verein dadurch einen Vergütungsanspruch zuzubilligen, dass ein im Gesetz nicht vorgesehener "Vereinsvormund" statuiert wird.

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02
    Diese Grundsätze gelten auch für die nunmehr geltende Fassung des § 1836 BGB (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556/557; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1836 Rn. 5; Zimmermann FamRZ 2001, 1401/1402).
  • OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02
    c) Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat in einem Falle, in dem ein Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungs- und Vormundschaftsvereins persönlich zum Pfleger eines minderjährigen Betroffenen mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmungsrecht bestellt worden war, sowohl eine Liquidationsmöglichkeit des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02
    Nach der Rechtsprechung zu § 1836 BGB a.F. war dann von einer berufsmäßigen Ausübung im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn eine Gesamtbetrachtung der ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten, es handle sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten (vgl. BVerfGE 54, 251/271; BayObLGZ 1995, 332/333; 1997, 243/245).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02
    Nach der Rechtsprechung zu § 1836 BGB a.F. war dann von einer berufsmäßigen Ausübung im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn eine Gesamtbetrachtung der ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten, es handle sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten (vgl. BVerfGE 54, 251/271; BayObLGZ 1995, 332/333; 1997, 243/245).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07

    Unterbringung des Betreuten: Zwingende Anhörung der Betreuungsbehörde;

    Eine erneute Bestellung des Verfahrenspflegers für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht veranlasst, da die vom Landgericht vorgenommene Bestellung im Rechtsbeschwerdeverfahren fortwirkt (BayObLG, FamRZ 2002, 1363).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Dies hat der Senat zum Vormundschaftsrecht bereits entschieden (FamRZ 2002, 1363).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09

    Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den

    Eine erneute Bestellung des Verfahrenspflegers für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht veranlasst, da die vom Landgericht vorgenommene Bestellung im Rechtsbeschwerdeverfahren fortwirkt (BayObLG, FamRZ 2002, 1363).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07

    Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem

    Eine erneute Bestellung des Verfahrenspflegers für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht veranlasst, da die vom Landgericht vorgenommene Bestellung im Rechtsbeschwerdeverfahren fortwirkt (BayObLG, FamRZ 2002, 1363).
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