Rechtsprechung
BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 68
KostO § 156 Abs. 1; § 38 Abs. 2
Notwendige Anhörung der vorgesetzten Dienstbehörde bei Kostenbeschwerde - Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 156 Abs. 1, 38 Abs. 2
Anhörung des Landgerichtspräsidenten (der ggf. Stellungnahme - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 156 Abs. 1 § 38 Abs. 2
Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die Anwendung des § 38 Abs. 2 Nr. 6 KostO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 21 (Rechtsprechungsübersicht)
Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2003
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einwendungen gegen die Kostenberechnung eines Notars; Anhörungspflicht bei Notarkostenbeschwerde; Beurkundung der Auflassung eines zum Gesamtgut gehörenden Grundstücks; Prozessvergleich als Berkundung des der Auflassung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 4 T 3838/02
- BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 191
- FamRZ 2004, 393
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit
Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Bei Zugrundelegung der vorgetragenen Umstände liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BayObLG ZMR 2001, 362). - BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Bei Zugrundelegung der vorgetragenen Umstände liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546 f.; BayObLG ZMR 2001, 362). - OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99
Besetzung des Gerichts in Notarkostenbeschwerdesachen
Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Es ist nicht auszuschließen, dass sie unter Beachtung weiterer rechtlicher und tatsächlicher Aspekte anders ausgefallen wären, hätte der Präsident des Landgerichts die Stellungnahme der Notarkasse eingeholt, deren Vorliegen im Bereich der Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) von einigen dortigen, Obergerichten als zwingend erachtet wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe). - RG, 21.04.1904 - IV 35/04
Bedarf es zur Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zur gesamten Hand an …
Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, bei der ein Ehegatte ein Grundstück der Gemeinschaft zu Alleineigentum erhalten soll, eine Auflassung notwendig ist (vgl. RGZ 57, 432/433;… Staudinger/Pfeifer BGB 13. Aufl. § 925 Rn. 18 und 23;… Staudinger/Thiele § 1474 Rn. 3;… MünchKomm/Kanzleiter BGB 3. Aufl. § 925 Rn. 10). - OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
Auszug aus BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Es ist nicht auszuschließen, dass sie unter Beachtung weiterer rechtlicher und tatsächlicher Aspekte anders ausgefallen wären, hätte der Präsident des Landgerichts die Stellungnahme der Notarkasse eingeholt, deren Vorliegen im Bereich der Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) von einigen dortigen, Obergerichten als zwingend erachtet wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe).