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   BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00   

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https://dejure.org/2000,3157
BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00 (https://dejure.org/2000,3157)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3Z BR 26/00 (https://dejure.org/2000,3157)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3Z BR 26/00 (https://dejure.org/2000,3157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 3, 8
    GmbH-Gründung und öffentlich-rechtliche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer "Augenklinik A-GmbH" ins Handelsregister; "Betrieb einer Klinik nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) mit dem Schwerpunkt auf ambulante Eingriffe" als Unternehmensgegenstand; Irreführung durch die Firma (den Gesellschaftsnamen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 3, § 8
    Voraussetungen der Eintragung einer GmbH beim Registergericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 3, 8
    GmbH-Gründung und öffentlich-rechtliche Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 898
  • ZIP 2000, 2067
  • FGPrax 2000, 161
  • DB 2000, 2054
  • Rpfleger 2000, 458
  • NZG 2000, 987
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1987 - II ZB 49/87

    Mitteilung der Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    Das Registergericht ist im Eintragungsverfahren an die Genehmigung der Verwaltungsbehörde gebunden, ebenso an ein etwaiges Negativattest (vgl. BGHZ 102, 209/217; BayObLG GmbHR 1979, 224; 1979, 224/225; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl. § 8 Rn. 13; Lutter/Hommelhoff § 8 Rn. 7; Roth/Altmeppen § 8 Rn. 10; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff § 8 Rn. 12; Scholz/ Winter § 8 Rn. 30).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    aa) Fehlt es an der ernsthaften Absicht, den angegebenen Unternehmensgegenstand tatsächlich zu verwirklichen, d.h. mit der Gesellschaft eine ihrer Satzung entsprechende Geschäftstätigkeit aufzunehmen, so ist dieser Teil der Satzung und infolgedessen die gesamte Satzung nichtig (BGHZ 117, 323/333 f.; Roth/Altmeppen 3 Rn. 16; Rowedder/Zimmermann § 75 Rn. 16; Scholz/Emmerich 3 Rn. 13a).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    Es reicht aus, wenn die Angaben zum Unternehmensgegenstand so konkret sind, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (vgl. BayObLGZ 1993, 319/320 f.; 1994, 224/225 f.; BayObLG BB 1995, 1814).
  • BayObLG, 29.03.1990 - BReg. 3 Z 18/90

    Vorlage staatlicher Genehmigungsurkunden bei Anmeldung einer GmbH zum

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    Wenn der Gesellschaftsvertrag nur allgemein-programmatisch den Betrieb genehmigungspflichtiger Betriebsstätten ins Auge faßt, wird auf die Vorlage der Genehmigungsurkunde verzichtet (vgl. BayObLG GmbHR 1990, 454; OLG Frankfurt WM 1980, 22; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff § 8 Rn. 11).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94

    Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    Es reicht aus, wenn die Angaben zum Unternehmensgegenstand so konkret sind, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (vgl. BayObLGZ 1993, 319/320 f.; 1994, 224/225 f.; BayObLG BB 1995, 1814).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 121/93

    Negative Abgrenzung des Unternehmensgegenstandes durch den Zusatz, eine Tätigkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00
    Es reicht aus, wenn die Angaben zum Unternehmensgegenstand so konkret sind, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (vgl. BayObLGZ 1993, 319/320 f.; 1994, 224/225 f.; BayObLG BB 1995, 1814).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - VGH N 4/16

    Kein absolutes Verbot einer Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz

    Für eine solche Bindung könnte sprechen, dass in dem - möglicherweise vergleichbaren - Fall der Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG in der bis 31. Oktober 2008 geltenden Fassung (a.F.) in Rechtsprechung und Rechtslehre angenommen wurde, das Registergericht sei im Eintragungsverfahren an die Genehmigung ebenso wie an ein Negativattest der Verwaltungsbehörde gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1987 - II ZB 49/87 -, BGHZ 102, 209 = juris Rn. 4 ff.; BayObLG, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 3Z BR 26/00 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 20 W 81/04

    Handelsregistereintragung: Anforderungen bei Handwerker-GmbH; Entscheidung über

    (vgl. BGH a.a.O., S. 217; BayObLG BB 1979, 1467 und FGPrax 2000, 161; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 8 Rn. 9 Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, a.a.O., § 8 Rn. 12; Lutter/ Hommelhoff, a.a.O., § 8 Rn. 7; Ammon, a.a.O., S. 1579).
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