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   BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03   

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BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,3770)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.2003 - 1Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,3770)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 1Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,3770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Mitarbeiter eines Fürsorgevereins

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908e; ; BGB § 1915; ; FGG § 67 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 § 1908e § 1915; FGG § 67 Abs. 3
    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch eines Fürsorgevereins für Tätigkeit eines Mitarbeiters; Einzelbestellung eines Vereinsmitarbeiters zum Pfleger eines mittellosen Minderjährigen ; Auslegung des Bestellungsbeschlusses; Ausfertigung einer Bestallungsurkunde; Analoge Anwendung des § 1908e BGB ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3584 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 225
  • FamRZ 2003, 1588
  • BayObLGZ 2003, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Es besteht aber ein unmittelbarer Anspruch des Vereinsmitarbeiters, wenn er die Pflegschaft berufsmäßig führt (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Köln vom 15.12.2000, FamRZ 2001, 1400).

    An dieser Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15.12.2000 (FamRZ 2001, 1400) gehindert.

    Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat sowohl einen Anspruch des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1915, 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben und einen unmittelbaren Anspruch des Vereins für die Tätigkeit seines persönlich zum Pfleger bestellten Mitarbeiters bejaht.

    Er will von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 2001, 1400), die auf weitere Beschwerde ergangen ist, abweichen.

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) entschieden, dass die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG a.F. durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt ist, eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit darstelle und auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar sei.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Nach der Rechtsprechung zu § 1836 BGB a.F. war dann von einer berufsmäßigen Ausübung im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn eine Gesamtbetrachtung der ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten, es handle sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten (vgl. BVerfGE 54, 251/271; BayObLGZ 1995, 332/333; 1997, 243/245).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Diese Grundsätze gelten auch für die nunmehr geltende Fassung des § 1836 BGB (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556/557; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1836 Rn. 5; Zimmermann FamRZ 2001, 1401/1402).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Dies hat der Senat zum Vormundschaftsrecht bereits entschieden (FamRZ 2002, 1363).
  • BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Amtsgericht und Landgericht stellen darauf ab, dass die ursprüngliche Bestellung mit Beschluss des (allerdings nur für die Auswahl, nicht für die Bestellung des Pflegers zuständigen, vgl. BayObLG FamRZ 2000, 568) Familiengerichts vom 13.3.2002 dahin abgeändert wurde, dass "anstelle der Katholischen Jugendfürsorge, dort Herr K. als Mitarbeiter der Katholischen Jugendfürsorge persönlich zum Pfleger bestellt wird"; sie gehen daher ohne weiteres von der persönlichen Bestellung von K. aus.
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Auszug aus BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
    Nach der Rechtsprechung zu § 1836 BGB a.F. war dann von einer berufsmäßigen Ausübung im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn eine Gesamtbetrachtung der ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten, es handle sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten (vgl. BVerfGE 54, 251/271; BayObLGZ 1995, 332/333; 1997, 243/245).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12

    Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und

    Diese Frage war aber streitig, wie dem Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu entnehmen ist (BayObLG FamRZ 2003, 1588).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
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