Rechtsprechung
   BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4591
BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80 (https://dejure.org/1980,4591)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80 (https://dejure.org/1980,4591)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 1980 - BReg. 2 Z 55/80 (https://dejure.org/1980,4591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,4591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Konkursverwalters als Rechtsinhaber einer Eigentümergrundschuld in das Grundbuch; Rechtswirkungen der Eröffnung des Konkursverfahrens und Rechtsstellung des Konkursverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 41
  • DNotZ 1981, 576 (Ls.)
  • BayObLGZ 1980, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80
    Als Gläubiger des Grundpfandrechts ist diejenige (natürliche oder juristische) Person im Grundbuch einzutragen, die als Rechtssubjekt Inhaber des dinglichen Rechts ist (BayObLGZ 1972, 373/375, 376 f.; vgl. auch BayObLGZ 1958, 164/168); diese ist so genau zu bestimmen, daß über ihre Identität keine Zweifel auftauchen (BayObLG a.a.O.; Staudinger BGB 11. Aufl. § 1115 RdNr. 2).
  • OLG München, 23.04.2010 - 34 Wx 19/10

    Grundbuchsache: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

    Soweit erwogen wird (Münzberg aaO), im Fall der Insolvenzverwaltung statt des Verwalters als Vollstreckungsgläubiger den Gemeinschuldner einzutragen, weil das Erlösrecht des Verwalters durch den zugleich einzutragenden Vermerk nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 InsO hinreichend gewahrt werde (so auch BayObLGZ 1980, 255/259), widerspricht dies der streng formellen - vollstreckungsrechtlichen - Betrachtungsweise des Bundesgerichtshofs.
  • BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81

    Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch

    dinglichen Rechts im Grundbuch einzutragen ist (vgl. BayObLGZ 1980, 255 /257; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. § 15 GBVfg Rdnr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht