Rechtsprechung
BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Eintragung einer Rangänderung bezüglich eines Teilbetrages einer Grundschuld; Fälle für eine Anwendbarkeit des § 366 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung; Rechtsfolgen einer Zwangsversteigerug aus dem im Rang vorgetretenen Teil der Grundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 28.09.1984 - 4 T 1279/84
- BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 434
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75
Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
a) Betroffener i. S. des § 19 GBO ist derjenige, dessen grundbuchmäßiges Recht im Zeitpunkt der Grundbucheintragung von dieser rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann ( BGHZ 66, 341 /345 [= … - BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Erforderlich ist also, daß die dingliche Rechtsstellung des Rechtsinhabers durch die vorzunehmende Eintragung irgendwie ungünstiger gestaltet wird oder zumindest ungünstiger gestaltet werden kann ( BayObLGZ 1974, 217 /220). - BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
Zur Löschung eines Heimstättenvermerks
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches" oder wirtschaftliches Betroffensein voraus ( BayObLGZ 1981, 156 /158 [= MittBayNot 1981, 122 ] m. Nachw.).
- OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83
Belastung von noch nicht gebildetem Wohnungseigentum mit einem Grundpfandrecht
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Dem steht nicht entgegen, daß bis zur Vollziehung der Teilung eines Grundstücks nach dem WEG ein sonderrechtsfähiges und damit gesondert belastbares Teilrecht nicht besteht (so zu Recht OLG Hamm, Rpfleger 1983, 395 [= DNotZ 1984, 108]). - RG, 25.01.1907 - VII 99/06
Replik der Aufrechnung
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Die Rechtsprechung hat in einer Reihe von Fällen § 366 BGB entsprechend angewandt: bei einer Teilklage ( RGZ 66, 266, 271/272), bei der Mitbelastung eines anderen Grundstücks für einen Teilbetrag einer bisher einheitlichen Hypothek (KG JFG 14, 146/147), bei der Sicherung nur eines Teils einer Forderung durch eine Hypothek (BGH NJW 1973, 1689 /1690) sowie in Fällen, in denen sich der Grundstückseigentümer hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrags einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hatte (OLG Hamm Rpfleger 1984, 60 f. [= MittBayNot 1984, 33 ]; OLG Köln MittRhNotK 1984, 105 /106). - OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 262/83
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nurbezüglich eines Teiles …
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Die Rechtsprechung hat in einer Reihe von Fällen § 366 BGB entsprechend angewandt: bei einer Teilklage ( RGZ 66, 266, 271/272), bei der Mitbelastung eines anderen Grundstücks für einen Teilbetrag einer bisher einheitlichen Hypothek (KG JFG 14, 146/147), bei der Sicherung nur eines Teils einer Forderung durch eine Hypothek (BGH NJW 1973, 1689 /1690) sowie in Fällen, in denen sich der Grundstückseigentümer hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrags einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hatte (OLG Hamm Rpfleger 1984, 60 f. [= MittBayNot 1984, 33 ]; OLG Köln MittRhNotK 1984, 105 /106). - BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles …
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Die Senatsentscheidung vom 4.4.1985 (MittBayNot 1985, 122), in der die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Eintragung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Teils der Grundschuld für nicht erforderlich erachtet wurde, betraf einen Fall, in dem eine Rangbestimmung hinsichtlich der Teile der Grundschuld nicht getroffen war. - BGH, 13.07.1973 - V ZR 186/71
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
Die Rechtsprechung hat in einer Reihe von Fällen § 366 BGB entsprechend angewandt: bei einer Teilklage ( RGZ 66, 266, 271/272), bei der Mitbelastung eines anderen Grundstücks für einen Teilbetrag einer bisher einheitlichen Hypothek (KG JFG 14, 146/147), bei der Sicherung nur eines Teils einer Forderung durch eine Hypothek (BGH NJW 1973, 1689 /1690) sowie in Fällen, in denen sich der Grundstückseigentümer hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrags einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hatte (OLG Hamm Rpfleger 1984, 60 f. [= MittBayNot 1984, 33 ]; OLG Köln MittRhNotK 1984, 105 /106). - OLG Hamm, 21.03.1985 - 15 W 399/84
Eintragung eines Klarstellungsvermerks bei Teillöschung einer Hypothek
Auszug aus BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84
OLG Hamm, Beschluß vom 21.3.1985 - 15 W 399/84 - mitgeteilt von Dr. Joachim Kuntze, Vors.