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   BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01   

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https://dejure.org/2001,7673
BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01 (https://dejure.org/2001,7673)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.2001 - 2Z BR 117/01 (https://dejure.org/2001,7673)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 2001 - 2Z BR 117/01 (https://dejure.org/2001,7673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Geschäftswert; Vergütung

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert für die Abberufung eines Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR II 92/99
  • LG Würzburg - 3 T 1483/00
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 23.05.1990 - 2 W 98/89
    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01
    Geht es wie hier um die Abberufung des Verwalters einer kleineren Wohnanlage (16 Wohnungen), ist als Geschäftswert im Regelfall die für die Restlaufzeit des Vertrages zu entrichtende Verwaltervergütung anzusetzen (vgl. BayObLG WuM 1996, 663; DWE 1998, 191 f.; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045; Palandt/ Bassenge BGB 60. Aufl. § 48 WEG Rn. 13; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rn. 22).

    Im übrigen bildet das Honorar regelmäßig den einzigen objektiven Anhaltspunkt für die Geschäftswertfestsetzung und die Anknüpfung daran bietet den Beteiligten die Möglichkeit, von vornherein das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens abzuschätzen (OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045).

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 8746/95

    Anfechtbarkeit einer Geschäftswertbestimmung durch die zweite Instanz als

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01
    Ob bei großen Wohnanlagen die Anknüpfung des Geschäftswerts an die Verwaltergesamtvergütung ungeeignet ist (so KG NJWE-MietR 1996, 206), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Grundlage für die Wertbemessung bei Streitigkeiten über die Verwalterabberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags ist die Vergütung des Verwalters für die restliche Vertragslaufzeit (BGH NJW 2002, 3240/3246; BayObLG WuM 2001, 629).
  • OLG München, 11.05.2007 - 34 Wx 43/07

    Unbegründete Kompetenzerweiterung bei Bestellung eines Notverwalters für

    Zugrunde zu legen ist dabei nicht pauschal ein Jahresgehalt, sondern die Vergütung, die der Verwalter in dem Zeitraum seiner Bestellung noch beziehen würde (vgl. BayObLG WuM 2001, 629 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 202/03

    Wichtiger Grund für Verwalterabberufung

    Grundlage für die Wertbemessung ist die Vergütung der weiteren Beteiligten für die restliche Laufzeit des Vertrags (BGH NJW 2002, 3240/3246; BayObLG WuM 2001, 629).
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 163/04

    Einberufungsfrist für Eigentümerversammlung in dringenden Fällen

    Auch bei Anfechtung von Verwalterbestellungsbeschlüssen ist aber eine Herabsetzung des Geschäftswerts gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG möglich (BayObLG ZWE 2001, 107 f.; WuM 2001, 629).
  • BayObLG, 02.03.2004 - 2Z BR 202/03

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Abberufung eines Verwalters; Vorliegen

    Grundlage für die Wertbemessung ist die Vergütung der weiteren Beteiligten für die restliche Laufzeit des Vertrags (BGH NJW 2002, 3240/3246; BayObLG WuM 2001, 629).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Geschäftswertfestsetzung bei unzulässigem

    Bei kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften besteht im allgemeinen, so auch hier, kein Anlass, den Geschäftswert deswegen niedriger festzusetzen, weil die Verfahrenskosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse eines Beteiligten ständen (siehe auch BayObLG Beschluss vom 7..8.2001, 2Z BR 117/01 = BayObLG-Report 2001, 65 - Leitsatz -).
  • LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 78/09

    Entscheidung über Abberufung des Verwalters: Streitwert

    Bei der Bemessung des Interesses der Parteien ist zunächst ebenso wie im Parallelverfahren 9 T 77/09 vom Wert der Verwaltervergütung für die restliche Vertragslaufzeit auszugehen (vgl. BayObLG, WuM 2001, 629).
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