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   BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98, 5St RR 153/98 a, 5St RR 153/98 b   

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https://dejure.org/1998,5179
BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98, 5St RR 153/98 a, 5St RR 153/98 b (https://dejure.org/1998,5179)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.1998 - 5St RR 153/98, 5St RR 153/98 a, 5St RR 153/98 b (https://dejure.org/1998,5179)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 1998 - 5St RR 153/98, 5St RR 153/98 a, 5St RR 153/98 b (https://dejure.org/1998,5179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos-elibrary.de

    Aufnahmeritual einer Jugend-Gang

  • RA Kotz

    Zur Sittenwidrigkeit einer Einwilligung bei Selbstgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a, § 226 (a. F.), § 224, § 228 (n. F.)
    Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einwilligung in lebensgefährdendes Aufnahmeritual

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 372
  • NStZ 1999, 458
  • DVBl 1999, 142
  • JR 1999, 122
  • BayObLGSt 1998, 152
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98
    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).

    Der Annahme eines sportlichen Kampfes widerspricht weiter der Umstand, daß das Ausmaß der herbeigeführten Verletzungen nicht abschätzbar war und zudem zur Verhütung schweren Schadens keinerlei Vorkehrungen getroffen waren (vgl. BGHSt 4, 88/92).

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98
    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98
    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Jedenfalls wenn - wie hier - der Verletzte durch die Tat voraussichtlich in die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung gebracht wird - was nach einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur schon für sich genommen die Sittenwidrigkeit begründen soll (vgl. MüKo-StGB/Hardtung aaO, § 228 Rn. 30 mwN; Hirsch, Festschrift Amelung, 2009, 181, 198, 202: Gefahr einer schweren Leibesschädigung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 2 Ss 147/97-49/97 II, MDR 1997, 933, 934 für Fälle des sogenannten Auto-Surfens; BayObLG, Beschluss vom 7. September 1998 - 5 St RR 153/98, NJW 1999, 372, 373: Gefahr schwerster Schädigung durch Kopfverletzungen infolge von Schlägen und Tritten gegen den Kopf) - führt der genannte Verstoß gegen die gesetzliche Wertung des § 231 StGB zur Annahme der Sittenwidrigkeit der Tat im Sinne von § 228 StGB.
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Gleiches gilt selbst bei zwischen Täter und Opfer vereinbarten Regeln über die Körperverletzungshandlungen, wenn das Vereinbarte nicht in ausreichend sicherer Weise für die Verhütung gravierender, sogar mit der Gefahr des Todes einhergehender Körperverletzungen Sorge tragen kann (BayObLG NJW 1999, 372, 373).

    Ebenso ist - für den Fall der unterstellten Einwilligungsfähigkeit des Erklärenden - einer Einwilligung die rechtfertigende Wirkung wegen Unvereinbarkeit der Tat mit den guten Sitten versagt worden, weil die im Rahmen eines Aufnahmerituals in eine Jugendgang verabredete körperliche Auseinandersetzung zwischen drei Gangmitgliedern und dem Aufnahme Begehrenden keine Vorkehrungen für die Verhütung schwerer Verletzungen vorsah und die Verteidigungsmöglichkeiten des "Anwärters" von vornherein außerordentlich beschränkt waren (BayObLG NJW 1999, 372, 373).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Nach einer auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung und nach einem Teil der Literatur sind der Zweck sowie die der Tat zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe der Beteiligten maßgeblich in die Beurteilung einzubeziehen, auch bzw. gerade dann, wenn es sich um "unlautere", d.h. sittlich-moralisch verwerfliche Zwecke handelt (BGHSt 4, 24, 31; RGSt 74, 91, 94; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; LG Mönchengladbach NStZ-RR 1997, 169, 170, BayObLG NJW 1999, 372, 373 und …
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f. und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 7; BayObLG, NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • OLG München, 26.09.2013 - 4St RR 150/13

    Körperverletzung: Ausschluss der Rechtfertigung durch Einwilligung auf Grund

    Eine Körperverletzung trotz Einwilligung des Geschädigten ist somit nur dann sittenwidrig, wenn sie auch bei grundsätzlicher Anerkennung des Verfügungsrechts über die eigene Körperintegrität nach Ziel, Beweggründen, Mittel und Art der Verletzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und ihr deshalb die rechtliche Billigung nach der für das Zusammenleben grundlegenden Ordnung zu versagen ist (BayObLG Beschl. v. 07.09.1998 - 5 St RR 153/98 zitiert nach juris Rdn. 14).
  • VG Stuttgart, 12.12.2003 - 11 K 1393/02

    Sondernutzungsgebühr im Fall der Lagerung von Baumaterial auf Gehweg

    Allenfalls kann eine Verwirkung eintreten, wenn der Schuldner darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, jedoch reicht der bloße Zeitablauf dafür nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.3.1999, NJW 1999, 372 = DVBl 1999, 142 = DÖV 1999, 645).
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