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   BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00   

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https://dejure.org/2000,6564
BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00 (https://dejure.org/2000,6564)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.2000 - 3Z BR 254/00 (https://dejure.org/2000,6564)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 2000 - 3Z BR 254/00 (https://dejure.org/2000,6564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Betreuerbestelungsverfahren; Erledigung der Hauptsache; Aufhebung der Betreuung; Sachverständigengutachten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1908d Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1908d Abs. 1 Satz 1
    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - XVII 178/96
  • LG München II - 6 T 1725/97 T 4957/99
  • LG München II - 8 T 5071/99
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß vom 28.5.1999 ist schon deshalb unzulässig, weil die bloße Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens eine nicht anfechtbare Zwischenverfügung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 499 [LS]; 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019).

    Sie verpflichtet den Betroffenen insbesondere nicht, sich untersuchen und/oder explorieren zu lassen (vgl. BayObLGZ 1995, 222/223; OLG Brandenburg aaO).

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Hauptsacheerledigung ist dadurch eingetreten, dass das Amtsgericht die Betreuung am 3.8.1999 gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB aufgehoben hat (vgl. BayObLGZ 1993, 82/83 f.).

    Für eine Weiterverfolgung der Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 10.3.1997 fehlt ebenfalls das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BayObLGZ 1993, 82/84 ff.).

  • OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 Wx 19/96
    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß vom 28.5.1999 ist schon deshalb unzulässig, weil die bloße Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens eine nicht anfechtbare Zwischenverfügung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 499 [LS]; 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß vom 28.5.1999 ist schon deshalb unzulässig, weil die bloße Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens eine nicht anfechtbare Zwischenverfügung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 499 [LS]; 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019).
  • OLG Hamm, 28.03.1995 - 15 W 9/95

    Betreuung; Aufhebungsverfahren; Anfechtung; Landgericht; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Eine nachträgliche Aufhebung der Betreuerbestellung durch das Beschwerdegericht kann den mit dieser Maßnahme verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Hamm BtPrax 1995, 221/222) nicht rückwirkend beseitigen.
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
    Eine nachträgliche Aufhebung der Betreuerbestellung durch das Beschwerdegericht kann den mit dieser Maßnahme verbundenen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Hamm BtPrax 1995, 221/222) nicht rückwirkend beseitigen.
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 53/01

    Keine selbständige Anfechtung von Beweisanordnungen im FGG -Verfahren

    Für die Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren nach § 68 b Abs. 1, S. 1 FGG entspricht dies herrschender Meinung ( vgl. beispielsweise Damrau/ Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 68 b FFG Rz. 30; Bumiller/Winkler, FGG, 6.Aufl., § 68 b Anm. 4; BayObLG v. 6.7.87, FamRZ 87, 966; FamRZ 94, 50 (LS); v. 5.1.96 FamRZ 96, 499 (LS); v. 7.9.2000, FamRZ 01, 255 f; OLG Hamm, FAmRZ 97, 440; OLG Brandenburg v. 18.7.1996, FAmRZ 97, 1019; Senat vom 20.11.2000 - 16 Wx 167/00 - nicht veröffentlicht).
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Ob das Beschwerdeverfahren mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bestellungsentscheidung fortzuführen war (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom heutigen Tag Az. 3 Z BR 254/00), war dort zu klären und für die Aufhebungsentscheidung ohne Belang.
  • BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04

    Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsanordnung einzig zur

    Dadurch wurde die Bestellung eines Betreuers für die Zukunft gegenstandslos (BayObLG FamRZ 2001, 255/256).
  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

    Die weitere Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung vom 9.10.2000 ist unzulässig geworden, da die vorläufige Betreuung, nachdem der Betroffene am 12.3.2001 weitere Beschwerde eingelegt hatte, mit dem 1.4.2001 endete und damit die Hauptsache des Betreuungsverfahrens erledigt war (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 2001, 255/256).
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