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   BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04   

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BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04 (https://dejure.org/2004,6150)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 1Z BR 70/04 (https://dejure.org/2004,6150)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 1Z BR 70/04 (https://dejure.org/2004,6150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 56g Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § 56g Abs. 5; ; ZPO § 526

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer Erbschaftsannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögensvormund kann Erbschaft prüfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Eröffung eines Festsetzungsverfahrens; Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen gegen den Mündes des früheren Vermögensvormunds; Festlegung des Aufgabenbereiches eines Vermögensvormundes; Entscheidung, ob eine Erbschaft des Mündels ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker BSHG Stand 2003 § 88 Rn. 23).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Eine solche Beschränkung müsste jedenfalls eindeutig sein, wobei es genügt, wenn sie sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt (vgl. BGHZ 48, 134/136).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Eine Erhöhung des Stundensatzes auf die vom Vormund zuletzt beantragten 62 EURO - das Amtsgericht hatte diese Höhe an sich als gerechtfertigt angesehen und den Stundensatz nur deshalb auf 31 EURO begrenzt, da es den Anspruch als gegen die Staatskasse gerichtet ansah (vgl. § 1 BVormVG; BGH NJW 2000, 3709) - kam wegen des Verbots, die Entscheidung des Landgerichts zum Nachteil des Rechtsmittelführers abzuändern, nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2000, 3712/3715; 2002, 366/367 a.E.; BayObLG FamRZ 2002, 130; Keidel/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 56g Rn. 36).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker BSHG Stand 2003 § 88 Rn. 23).
  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Eine Erhöhung des Stundensatzes auf die vom Vormund zuletzt beantragten 62 EURO - das Amtsgericht hatte diese Höhe an sich als gerechtfertigt angesehen und den Stundensatz nur deshalb auf 31 EURO begrenzt, da es den Anspruch als gegen die Staatskasse gerichtet ansah (vgl. § 1 BVormVG; BGH NJW 2000, 3709) - kam wegen des Verbots, die Entscheidung des Landgerichts zum Nachteil des Rechtsmittelführers abzuändern, nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2000, 3712/3715; 2002, 366/367 a.E.; BayObLG FamRZ 2002, 130; Keidel/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 56g Rn. 36).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Deshalb ist es dem (so genannten fakultativen) Einzelrichter in diesen Fällen erlaubt, das (weitere) Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, wenn eine solche wesentliche Änderung nicht eingetreten ist, d.h. die grundsätzliche Bedeutung der Sache durch den übertragenden Kollegialspruchkörper einerseits und dem Einzelrichter andererseits lediglich unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BGH NJW 2003, 2900 - Revision; BayObLGZ 2004, 29 - weitere Beschwerde im FG-Verfahren; zur abweichenden Rechtslage bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den so genannten originären Einzelrichter BGH NJW 2003, 1254 und NJW 2004, 448).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Die Zulassung einer weiteren Beschwerde kann - wie die Revisionszulassung - auf rechtlich oder tatsächlich selbständige Teile des Verfahrensgegenstands begrenzt werden, über die gesondert entschieden werden kann (vgl. BGHZ 111, 158/166; FamRZ 1995, 1405; NJW 1999, 2116; BayObLGZ 2002, 121/122).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Eine Erhöhung des Stundensatzes auf die vom Vormund zuletzt beantragten 62 EURO - das Amtsgericht hatte diese Höhe an sich als gerechtfertigt angesehen und den Stundensatz nur deshalb auf 31 EURO begrenzt, da es den Anspruch als gegen die Staatskasse gerichtet ansah (vgl. § 1 BVormVG; BGH NJW 2000, 3709) - kam wegen des Verbots, die Entscheidung des Landgerichts zum Nachteil des Rechtsmittelführers abzuändern, nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2000, 3712/3715; 2002, 366/367 a.E.; BayObLG FamRZ 2002, 130; Keidel/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 56g Rn. 36).
  • BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02

    Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Die Zulassung einer weiteren Beschwerde kann - wie die Revisionszulassung - auf rechtlich oder tatsächlich selbständige Teile des Verfahrensgegenstands begrenzt werden, über die gesondert entschieden werden kann (vgl. BGHZ 111, 158/166; FamRZ 1995, 1405; NJW 1999, 2116; BayObLGZ 2002, 121/122).
  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
    Deshalb ist es dem (so genannten fakultativen) Einzelrichter in diesen Fällen erlaubt, das (weitere) Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, wenn eine solche wesentliche Änderung nicht eingetreten ist, d.h. die grundsätzliche Bedeutung der Sache durch den übertragenden Kollegialspruchkörper einerseits und dem Einzelrichter andererseits lediglich unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BGH NJW 2003, 2900 - Revision; BayObLGZ 2004, 29 - weitere Beschwerde im FG-Verfahren; zur abweichenden Rechtslage bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den so genannten originären Einzelrichter BGH NJW 2003, 1254 und NJW 2004, 448).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

  • OLG München, 24.04.2018 - 31 Wx 366/16

    Keine Festsetzung von Aufwendungen nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft

    Hat der frühere Vermögensvormund die Möglichkeit der Entnahme nicht mehr, so sei der ratio legis nach das Festsetzungsverfahren eröffnet (vgl. Keidel/Engelhardt FamFG 19. Auflage § 168 Rn. 17; vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 275 m.w.N.; BayObLG Beschluss v. 7.9.2004 - 1 Z BR 070/04-juris Tz. 9).
  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es ebenso wie bei der Bestimmung der Härte im Sinne des Satzes 1 der jeweiligen Vorschrift darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; BayObLG Beschluss vom 7.9.2004, Az. 1Z BR 070/04; OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.3.2003 = ZfSH/SGB 2004, 26; OVG NRW Beschluss vom 19.12.2003 = ZfSH/SGB 2004, 177, Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 23).
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