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   BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04   

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https://dejure.org/2004,6839
BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04 (https://dejure.org/2004,6839)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.2004 - 3Z BR 187/04 (https://dejure.org/2004,6839)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 3Z BR 187/04 (https://dejure.org/2004,6839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Betreuerwechsels

  • Judicialis

    BGB § 1908b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b
    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor Prüfungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Betreuerwechsels kurz vor Überprüfung der Verlängerung der Betreuung; Bedeutung des Wunsches des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel; Relevante Vorschriften für die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers bei der Verlängerung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 654
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Es blieb ungeprüft, ob dem vorgeschlagenen Rechtsanwalt eine Vergütung nach § 1836 Abs. 3 BGB bewilligt werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 2004, 485 bis 488).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Das Gericht muss allerdings prüfen, ob der Betreuerwechsel, auch wenn er möglich ist, dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (vgl. Palandt/Diede- richsen § 1908b Rn. 8; BayObLG FamRZ 2003, 784 bis 786 und Senatbeschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 = FamRZ 2004, 736 [LS]).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob ein Betreuerwechsel kurz vor der anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung zweckmäßig ist oder dem Wohl des Betroffenen widerspricht (vgl. Senatsentscheidung vom 14.4.2003 3 Z BR 63/03 = BayObLG FamRZ 2003, 1411 - LS).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24), so dass der Wunsch des Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Das Gericht muss allerdings prüfen, ob der Betreuerwechsel, auch wenn er möglich ist, dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (vgl. Palandt/Diede- richsen § 1908b Rn. 8; BayObLG FamRZ 2003, 784 bis 786 und Senatbeschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 = FamRZ 2004, 736 [LS]).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Dem Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel kommt stets besonderes Gewicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24), so dass der Wunsch des Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).
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