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   BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75   

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https://dejure.org/1979,11755
BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75 (https://dejure.org/1979,11755)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75 (https://dejure.org/1979,11755)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1979 - BReg. 3 Z 132/75 (https://dejure.org/1979,11755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.04.1973 - BReg. 3 Z 53/71
    Auszug aus BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75
    Der Senat vermag weder dem erkennbaren Sinn und Zweck des Gesetzes noch seiner Entstehungsgeschichte (vgl. dazu BayObLGZ 1973, 98 /101 f.) zu entnehmen, daß Gebührenfreiheit für die (Erst-)Eintragung eines Miterben nach Auseinandersetzung unzulässig und vom Gesetzgeber nicht gewollt wäre.
  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05

    Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99).

    Die hier zu entscheidende Konstellation weiche zwar von der Konstellation ab, die der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.12.1979 (BayObLGZ 1979, 39 ff.) zugrunde lag.

    a) Zu Recht geht das Landgericht von der Gebührenfreiheit des § 60 Abs. 4 KostO aus, wenn ein Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (BayObLGZ 1979, 39 ff. = Rpfleger 1979, 233 f.; BayObLGZ 1993, 96/99 = JurBüro 1994, 171; OLG Schleswig JurBüro 1966, 418/420ff.; OLG Celle Rpfleger 1966, 182 und 1968, 36 und das KG JurBüro 1972, 169; Korintenberg/Lappe KostO 16. Aufl. § 60 Rn. 59, 60; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 60 Rn. 29 KostO).

  • OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 3 W 122/81
    Die Frage, ob die Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO nur bei der berichtigenden Eintragung der Erben gewährt werden soll, oder ob sie jede Eintragung eines Erben - also auch die rechtsändernde - betrifft, ist in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor heftig umstritten; wegen der Nachweise wird auf den Senatsbeschluß vom 24. Mai 1977 (aaO) und auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Februar 1979 (BayObLGZ 1979, 39) Bezug genommen.
  • OLG Stuttgart, 05.01.1982 - 8 W 474/80
    Die in der Rechtsprechung zuletzt von dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1979, 39) näher dargelegte Gegenmeinung vermag nicht zu überzeugen.
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