Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3093
BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88 (https://dejure.org/1988,3093)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88 (https://dejure.org/1988,3093)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - BReg. 1a Z 7/88 (https://dejure.org/1988,3093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei türkischer Staatsangehörigkeit der Beteiligten; Anspruch auf Herausgabe eines Kindes an die Eltern nach einer Inkognito-Adoption; Ruhen der elterlichen Sorge eines Elternteils bei wirksamer Einwilligung zur Adoption

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1228
  • FamRZ 1988, 867
  • Rpfleger 1988, 258
  • BayObLGZ 1988, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Gleiches gilt, wenn sich das Kind in Adoptionspflege befindet, weil der sorgeberechtigte Elternteil allein dadurch noch nicht gehindert ist, das Sorgerecht auszuüben (BayObLG FamRZ 1988, 867).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Der nach § 1674 BGB ergangene Feststellungsbeschluss hat entgegen der Ansicht der Revision nicht lediglich deklaratorischen und damit rechtlich unverbindlichen Charakter, sondern ihm kommt aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit und -sicherheit gestaltungs-ähnliche Wirkung zu und zwar auch dann, wenn die Feststellung sachlich unzutreffend sein sollte (BayObLG FamRZ 88, 867, Rdz. 23 in juris).
  • BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90

    Schutzmaßnahmen; Feststellung; Ruhen der elterlichen Sorge; Anordnung einer

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergab sich aus Art. 1 des Übereinkommens über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (BGBl. 1971 II S.217; Minderjährigenschutzabkommen, MSA); denn die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge gemäß §§ 1705, 1674 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1988, 38/39), die Anordnung einer Vormundschaft (Palandt/Heldrich BGB 51. Aufl. Anhang 1 zu Art. 24 EGBGB Rn. 13), sowie die Bestellung und Entlassung eines Vormunds (BayObLGZ 1990, 241/245) sind Schutzmaßnahmen im Sinn von Art. 1 MSA.
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Art. 2 MSA bestimmt, daß Schutzmaßnahmen auf Grund der Zuständigkeit gemäß Art. 1 und Art. 8 MSA nach dem Recht des Staates zu treffen sind, das am Gerichtsort gilt (BayObLGZ 1988, 38/40; Palandt/Heldrich Art. 2 MSA Anm. 1, Art. 8 MSA Anm. 1 b m.w.Nachw.).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Der nach § 1674 BGB ergangene Feststellungsbeschluss hat entgegen der Ansicht der Revision nicht lediglich deklaratorischen und damit rechtlich unverbindlichen Charakter, sondern ihm kommt aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit und -sicherheit gestaltungsähnliche Wirkung zu und zwar auch dann, wenn die Feststellung sachlich unzutreffend sein sollte (BayObLG FamRZ 88, 867, Rdz. 23 in juris).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    In seinem Anwendungsbereich verdrängt das MSA die allgemeinen Regeln über die internationale Zuständigkeit, insbesondere auch § 35 b FGG (vgl. Keidel/Kuntze, FG, 13. Aufl., § 35 b Rdn. 14; BayObLGZ 1988, 38, 39 und 1990, 241, 244).
  • BayObLG, 08.01.1990 - BReg. 1a Z 66/89

    Internationalen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Maßnahmen zur Abwehr

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Gleiches gilt, wenn sich das Kind in Adoptionspflege befindet, weil der sorgeberechtigte Elternteil allein dadurch noch nicht gehindert ist, das Sorgerecht auszuüben (BayObLG FamRZ 1988, 867).
  • VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295

    Widerklage; Ruhen des Personensorgerechts; Festschreibung der bisherigen

    Dabei wird mit gestaltungsähnlicher Wirkung (BayObLG, FamRZ 88, 867) der Beschluss wirksam mit Bekanntmachung an den Elternteil, gegebenenfalls an den Vormund (vgl. Palandt, BGB, 66. Auflage 2007, § 1676 RdNr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht