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   BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04   

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https://dejure.org/2004,6036
BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04 (https://dejure.org/2004,6036)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 1St RR 56/04 (https://dejure.org/2004,6036)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 1St RR 56/04 (https://dejure.org/2004,6036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Hinweispflicht zur Durchsetzung eines Fahrverbots ; Rechtliche Auswirkungen eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf ein als Nebenstrafe verhängtes Fahrverbot; Rechtsfolgen eines Verfahrensmangels im Sinne von § ...

  • blutalkohol PDF, S. 201

    Erforderlicher rechtlicher Hinweis nach § 265 Abs. 1, 2 StPO bei Entziehung der Fahrerlaubnis anstelle eines im Strafbefehl angeordneten Fahrverbotes

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1, 2
    Rechtlicher Hinweis; Fahrverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Anordnung eines Fahrverbots als Nebenstrafe einer Verkehrsstraftat; Einziehung einer Fahrerlaubnis in einem Urteil; Hinweis auf die Möglichkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis; Allgemeine prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2607 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 248
  • NZV 2004, 425
  • BayObLGSt 2004, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Trotz der gegenteiligen dienstlichen Äußerungen des Tatrichters, des Sitzungsstaatsanwalts und der Protokollführerin muss hier davon ausgegangen werden, dass ein solcher Hinweis nicht erfolgt ist, da das Hauptverhandlungsprotokoll einen entsprechenden Vermerk nicht enthält und der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95/96; BGH StV 1994, 232; OLG Hamm NJW 1980, 1587).

    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem Prozessbeteiligten erörtert wird (BGHSt 22, 29/31; BGH StV 1994, 232; Meyer-Goßner § 265 Rn. 28 f. m.w.N.).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Demgegenüber dient die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB nicht der allgemeinen Verbrechensbekämpfung, sondern knüpft an die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen an (BGH DAR 2003, 126).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Zwar mag es in einem solchen Fall nahe liegen, dass auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 18, 288/289; BGH ZfS 1992, 102; StraFo 2003, 276).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    aa) Ein nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO erforderlicher Hinweis muss in förmlicher Weise erteilt und in der Sitzungsniederschrift festgehalten werden (BGHSt 19, 141).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem Prozessbeteiligten erörtert wird (BGHSt 22, 29/31; BGH StV 1994, 232; Meyer-Goßner § 265 Rn. 28 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Trotz der gegenteiligen dienstlichen Äußerungen des Tatrichters, des Sitzungsstaatsanwalts und der Protokollführerin muss hier davon ausgegangen werden, dass ein solcher Hinweis nicht erfolgt ist, da das Hauptverhandlungsprotokoll einen entsprechenden Vermerk nicht enthält und der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95/96; BGH StV 1994, 232; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Trotz der gegenteiligen dienstlichen Äußerungen des Tatrichters, des Sitzungsstaatsanwalts und der Protokollführerin muss hier davon ausgegangen werden, dass ein solcher Hinweis nicht erfolgt ist, da das Hauptverhandlungsprotokoll einen entsprechenden Vermerk nicht enthält und der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95/96; BGH StV 1994, 232; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • AG Maulbronn, 21.11.1991 - II Cs 261/91

    Trunkenheit im Verkehr; Blutalkoholkozentration; Vorsätzliches Betrinken

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Zwar mag es in einem solchen Fall nahe liegen, dass auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 18, 288/289; BGH ZfS 1992, 102; StraFo 2003, 276).
  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    c) Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte im Fall eines entsprechenden rechtlichen Hinweises seine Verteidigung anders eingerichtet, möglicherweise auch den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen hätte (vgl. OLG Hamm VRS 63, 56).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 140/03

    Hinweispflicht (Anordnung einer Maßregel; Beruhen); Verfahrensrüge (unzureichende

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04
    Zwar mag es in einem solchen Fall nahe liegen, dass auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 18, 288/289; BGH ZfS 1992, 102; StraFo 2003, 276).
  • KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15

    Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch: Wirksamkeit und Begründetheit

    Indem das Amtsgericht im Urteil eine Maßregel verhängt hat, die weder in der Anklage noch im Eröffnungsbeschluss enthalten war, ohne zuvor in der Hauptverhandlung einen entsprechenden Hinweis zu erteilen, hat es gegen die Hinweispflicht aus § 265 Abs. 1 und 2 StPO verstoßen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2004 - 1 St RR 56/04 -, Rn 8, juris).
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