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BayObLG, 08.04.2004 - 1Z BR 12/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 2084
Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Benennung als Testamentsvollstrecker - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 2084
Auslegung eines Testaments mit Enterbungs- und Regelungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Testaments; Einsetzung als Testamentsvollstrecker oder Erbe; Unterrichtung über den Aufbewahrungsort
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz - VI 562/02
- LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2003 - 7 T 4611/03
- BayObLG, 08.04.2004 - 1Z BR 12/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 136
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1Z BR 12/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 1Z BR 12/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
- AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08
Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs. …
Aufgrund der Schwere der Krankheitsfolgen ist eine Heilbehandlung im Rahmen von § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB daher auch gerechtfertigt, "wenn dadurch der Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf die Anlasskrankheit (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß stabil gehalten werden kann und eine weitere Chronifizierung verhindert wird." (OLG Schleswig v. 6.1.2005, 2 W 328/04, FamRZ 2005, 136). - KG, 14.08.2015 - 6 W 40/15
Auslegung eines Testaments: Einsetzung des ältesten Sohnes als Alleinerbe
Die Formulierung unterscheidet sich auch von einer Formulierung, wonach der Begünstigte den Nachlass nur "regeln" soll (vgl. BayObLG FamrZ 2005, 136 - zitiert nach juris: Rdnr. 4 und 21).