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   BayObLG, 08.06.1960 - RReg. 1 St 781/59   

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https://dejure.org/1960,1040
BayObLG, 08.06.1960 - RReg. 1 St 781/59 (https://dejure.org/1960,1040)
BayObLG, Entscheidung vom 08.06.1960 - RReg. 1 St 781/59 (https://dejure.org/1960,1040)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juni 1960 - RReg. 1 St 781/59 (https://dejure.org/1960,1040)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 375, § 393 Abs. 1, § 471 Abs. 2
    Tod eines Privatklägers

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2065 (Ls.)
  • BayObLGSt 1960, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 687/81

    Erledigung des staatlichen Strafanspruchs - Wirkungen des Todes eines Angeklagten

    Der ausdrücklichen und förmlichen Einstellung des Verfahrens bedarf es nicht; sie hätte nur deklaratorische Bedeutung (OLG Jena bei Alsberg Entsch. 3, 154; BayObLGSt 1902, 320; OLG Darmstadt DStRZ 1915, 174; OLG Königsberg JW 1924, 1789; OLG Stuttgart ZStW 45, 406, 408; OLG Jena JW 1929, 1080; KG HRR 1930 Nr. 859; KG JW 1930, 1524; BayObLGSt 1960, 141, 143; …
  • BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 94/87

    Revisionsgericht; Befugnis; Wiedereinsetzung; Gewährung

    (BGHSt 22, 52) mit überzeugender Begründung gefolgert, daß Ä entgegen einer vorher in der Rechtspr. verschiedentlich vertretenen Ansicht (BayObLGSt 1960, 141 und 1963, 54; OLG Celle NiedersRpfl 1963, 237; VRS 27, 455; vgl. auch OLG Düsseldorf JMBl NRW 1960, 71) Ä das in § 46 Abs. 1 StPO bezeichnete Gericht auch dann zuständig bleibt, wenn es Ä weil es die Frist zu Unrecht als gewahrt angesehen oder [wie im vorl. Fall] die Fristversäumnis übersehen hat Ä fehlerhaft ein Sachurteil erlassen hat und gegen dieses ein Rechtsmittel eingelegt wird, ein Zuständigkeitsübergang auf das Rechtsmittelgericht also ausgeschlossen ist.
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