Rechtsprechung
BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfügung über die gemeinsamen ehelichen Haushaltsgegenstände ohne Zustimmung des anderen Ehegatten; Verweigerung der Zustimmung zu dem Hausratsgeschäft ohne ausreichenden Grund ; Minderung der Darlehensverpflichtung ; Ersetzung der Zustimmung ; Erhaltung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ehegatten; Haushaltsgegenstände; Veräußerung; Zustimmung; Genehmigung; Anspruch; Teilung; Scheidung; Grund; Verweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1369
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - X 765/79
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.1979 - 13 T 6244/79
- BayObLG, 03.03.1980 - BReg. 1 Z 4/80
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.1980 - 13 T 6244/79
- BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1001
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 03.03.1980 - BReg. 1 Z 4/80
Nach § 1365 BGB zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft Zustimmungsbedürftigkeit …
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Von der Anordnung einer Kostenerstattung hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtsbeschwerdeverfahrens (BReg. 1 Z 4/80) wird abgesehen.Dieser Beschluß des Landgerichts wurde auf die weitere Beschwerde des Antragsgegners mit Senatsbeschluß vom 3.3.1980 (BReg. 1 Z 4/80 = Bay.ObLGZ 1980, 81 = FamRZ 1980, 571), auf dessen Gründe im übrigen verwiesen wird (Bl. 91 bis 96 d.A.), aufgehoben; die Sache wurde zur anderweiten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen.
- BayObLG, 25.04.1978 - 1 Z 93/77
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.4.1978 - BReg. 1 Z 93/77 - und vom 15.7.1977 - BReg. 1 Z 83/77; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen RdNr. 24, je zu § 14 FGG). - BayObLG, 02.04.1968 - BReg. 1a Z 6/68
Ersetzungsverfahren; Letzte tatrichterliche Entscheidung; Ehegatten; Genehmigung; …
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Für die Beurteilung der Frage, ob eine derartige konkrete Gefährdung vorliegt, ist - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - auf den Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung, nicht auf den des Vertragsabschlusses abzustellen (…vgl. BGH a.a.O.; BayObLG FamRZ 1968, 315/317 f.;… Gernhuber Familienrecht 3. Aufl. § 35 IV 3 Fn. 11) Hierbei genügt es im Rahmen des Ersetzungsverfahrens nach § 1369 Abs. 2 BGB , daß sich aus den gesamten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß ein Anspruch auf Regelung der Rechtsverhältnisse am Hausrats ( § 1 Abs. 1 , §§ 8 ff. HausratsVO ) besteht, der durch die Wirksamkeit der Verfügung über den Hausrat gefährdet würde.
- BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63
Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung; …
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtsbeschwerdeverfahrens konnte gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG aus Billigkeitsgründen von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, zumal es insoweit wesentlich um die Klärung umstrittener Rechtsfragen ging (BayObLGZ 1963, 183/191;… Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen, je a.a.O.). - OLG Hamm, 16.09.1971 - 5 U 2/71
Erhaltung des Hausrats; Eheliche Lebensgemeinschaft; Rechtskräftige Scheidung; …
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Daneben bezweckt die Vorschrift aber auch, den anderen Ehegatten im Falle der Scheidung vor einer Gefährdung seines Anspruchs auf eine Teilung des Hausrats in Natur nach der Hausratsverordnung zu schützen (Senatsbeschluß vom 3.3.1980; vgl. OLG Hamm FamRZ 1972, 297 a.E.). - BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Die Beschwerdeberechtigung der Antragstellerin folgt aus § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1, 2 FGG ; denn sie ist durch die Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203 f.) sowie durch die Ablehnung ihres Antrags auf Ersetzung der Zustimmung des Antragsgegners in ihrem Recht beeinträchtigt. - BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80
Die Beschwerdeberechtigung der Antragstellerin folgt aus § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1, 2 FGG ; denn sie ist durch die Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203 f.) sowie durch die Ablehnung ihres Antrags auf Ersetzung der Zustimmung des Antragsgegners in ihrem Recht beeinträchtigt.