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   BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78   

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BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78 (https://dejure.org/1978,10599)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78 (https://dejure.org/1978,10599)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 1978 - BReg. 1 Z 58/78 (https://dejure.org/1978,10599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1978, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

    Da ein Fall mit Auslandsberührung vorliegt, ist insoweit vorab die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts München zu untersuchen (vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; Firsching Einführung in das internationale Privatrecht 2. Aufl. S. 115).

    Da es sich im vorliegenden Fall aber nur um eine Pflegschaft für das Ehelichkeitsanfechtungsverfahren ( Art. 18 Abs. 1 EGBGB ) handelte, kam die Anwendung des § 1671 Abs. 5 i.V.m. § 1696 BGB - auch nicht entsprechend - in Frage (vgl. BayObLGZ 1978, 251/254).

    Die Ehelichkeit und mithin auch die Voraussetzungen für die Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes einer Mutter ausländischer Staatsangehörigkeit sind gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn der Ehemann der Mutter - wie hier - zur Zeit der Geburt des Kindes Deutscher war (BGHZ 43, 213/217 f.; BGH FamRZ 1979, 696/697 f.; BayObLGZ 1978, 251/253; vgl. BayObLG StAZ 1977, 187/188).

  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

    bb) Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (BayObLGZ 1978, 251, 256).

    Die Anfechtung der Ehelichkeit durch Erhebung der Anfechtungsklage ist zwar nach verbreiteter Auffassung ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf das wegen seines materiellrechtlichen Charakters § 1831 BGB anzuwenden ist (BGH FamRZ 1966, 504, 505; BayObLGZ 1978, 251, 256 in einem obiter dictum).

  • LG Karlsruhe, 14.02.2003 - 11 T 551/02

    Ergänzungspflegerbestellung zur Vaterschaftsanfechtung: Einschränkung des

    Danach stellt die Bestellung eines Pflegers für eine solche Entscheidung eine Einschränkung des Personensorgerechts dar, die nach § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB i.V.m. § 1796 Abs. 2 BGB nur erfolgen soll, wenn das Interesse des Kindes zu dem Interesse des als Vater geltenden Mannes in erheblichem Gegensatz steht (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1978, 251, 254; BayObLG FamRZ 1989, 314; FamRZ 1994, 1196, 1197; OLG Hamm OLGZ 1986, 25, 27; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1337, 1338; Münchener Kommentar/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Auflage, § 1600 a Rn. 10 f; Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearb. 2000, § 1600 a Rn. 23, 39 f; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage, § 1600 a Rn. 6, 8).

    Abgesehen davon, dass der Beteiligte zu 1 auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat (Klageschrift des Beteiligten zu 3 vom 30.09.2002), gilt ohnehin für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind - gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit - mit ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland deutsches Recht (BayObLGZ 1978, 251, 253).

  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Da die - in Frankreich geborene - Erblasserin nicht nur deutsche, sondern auch französische Staatsangehörige war und außerdem ein in Frankreich belegenes Grundstück zum Nachlaß gehört, liegt ein Fall mit Auslandsberührung vor, so daß vorab die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Wolfratshausen zu untersuchen ist (vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der

    In solchen Fällen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 60, 68/70 f., OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; 1980, 42/44; 1982, 284/287 f.).
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