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   BayObLG, 08.08.2002 - 5St RR 202/02, 5St RR 202/02 a, 5St RR 202/02 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4631
BayObLG, 08.08.2002 - 5St RR 202/02, 5St RR 202/02 a, 5St RR 202/02 b (https://dejure.org/2002,4631)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 5St RR 202/02, 5St RR 202/02 a, 5St RR 202/02 b (https://dejure.org/2002,4631)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 5St RR 202/02, 5St RR 202/02 a, 5St RR 202/02 b (https://dejure.org/2002,4631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 283b Abs. 3; ; StGB § 283 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283b Abs. 3 § 283 Abs. 6
    Zusammenhang zwischen Buchdelikt und objektiver Strafbarkeitsbedingung bei Nachholung verspätet aufgestellten Bilanzen vor wirtschaftlichem Zusammenbruch des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 283 StGB
    Zusammenhang zwischen Buchdelikt und objektiver Strafbarkeitsbedingung - Nachholung verspätet aufgestellter Bilanzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftsstrafrecht; Vermögensdelikt; Buchdelikt ; Objektive Strafbarkeitsbedingung; Zusammenhang; Eintritt des wirtschaftlichen Zusammenbruchs; Nachholung der Bilanzen vor Eintritt

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 214
  • StV 2004, 321
  • BayObLGSt 2002, 117
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

    Danach müssen im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Zusammenbruchs wenigstens noch "irgendwelche Auswirkungen" vorhanden sein, die sich als gefahrerhöhende Folge der Verfehlung darstellen, etwa Zeitverlust durch Nachholung der Bilanzierung zwecks Dokumentation gegenüber Insolvenzverwalter und Gläubigern oder mangelndes rechtzeitiges Erkennen der bedrohlichen Geschäftslage wegen der Versäumnisse (vgl. BayObLG NStZ 2003, 214; NJW 2003, 1960, jeweils m. w. N.).
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