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   BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87   

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https://dejure.org/1987,4872
BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87 (https://dejure.org/1987,4872)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87 (https://dejure.org/1987,4872)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 1987 - BReg. 1 Z 27/87 (https://dejure.org/1987,4872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Erbeinsetzung aller Beteiligten zu gleichen Anteilen; Bindung des Nachlassgerichts an die rechtliche Beurteilung des Beschwerdegerichts; "Selbstbindung" des Beschwerdegerichts bei einer erneuten Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 214
  • Rpfleger 1988, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87
    Es kann daher auch die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellungen nur in engen Grenzen nachprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 204/207 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87
    Dabei durfte es auch die äußere Gestaltung der Testamentsurkunde unterstützend heranziehen (vgl. BayObLGZ 1976, 122/124).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87
    Die mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 m.w.Nachw.) ist nicht begründet.
  • BayObLG, 26.06.1990 - BReg. 1a Z 43/89

    Auslegungsbedürftigkeit testamentarischer Formulierungen; Auswirkungen der

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  • BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89

    Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines

    Das Landgericht hat damit in Erwägung gezogen, daß auch dem äußeren Erscheinungsbild einer letztwilligen Verfügung ein Anzeichen für den Erblasserwillen entnommen werden darf (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 214/215).
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