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   BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00   

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https://dejure.org/2000,4120
BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00 (https://dejure.org/2000,4120)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2000 - 2Z BR 47/00 (https://dejure.org/2000,4120)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2000 - 2Z BR 47/00 (https://dejure.org/2000,4120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Instandsetzung; Gemeinschaftliches Eigentum; Schadensersatz; Haftung der Wohnungseigentümer

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB § 278
    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Verschulden eines gemeinschaftlich beauftragten Unternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Für Handwerkerverschulden haftet die Gemeinschaft

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaft haftet für Handwerkerverschulden

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 747/93
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 267 (Ls.)
  • ZMR 2001, 47
  • BauR 2001, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
    Der geschädigte Wohnungseigentümer hat sich dieses Verschulden als Mitverschulden grundsätzlich ebenfalls entsprechend der Höhe seines Miteigentumsanteils anrechnen zu lassen (BayObLGZ 1992, 146 = NJW-RR 1992, 1102; BGH FGPrax 1999, 142 = NZM 1999, 562).

    Ohne Rechtsfehler haben die Vorinstanzen außerdem auf den den Antragstellern grundsätzlich zustehenden Schadensersatzanspruch den auf diese entsprechend ihrem Miteigentumsanteil entfallenden Anteil gemäß §§ 254, 278 BGB angerechnet (BayObLGZ 1992, 146/150 f.; BGH FGPrax 1999, 142).

  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
    Der geschädigte Wohnungseigentümer hat sich dieses Verschulden als Mitverschulden grundsätzlich ebenfalls entsprechend der Höhe seines Miteigentumsanteils anrechnen zu lassen (BayObLGZ 1992, 146 = NJW-RR 1992, 1102; BGH FGPrax 1999, 142 = NZM 1999, 562).
  • OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01

    Schadenersatzanspruch gegenüber Miteigentümern einer Wohneigentumsanlage wegen

    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung unter Aufhebung der vom Landgericht Hamburg zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm und unter Bestätigung der genannten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. jetzt auch BayObLG ZWE 2001, 159) überzeugend ausgeführt, dass die auftraggebenden Wohnungseigentümer für die von einer ausführenden Firma schuldhaft verursachten Schäden an dem Sondereigentum des Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses schadensersatzpflichtig sind.
  • OLG Hamburg, 08.01.2008 - 2 Wx 25/01

    Zurechnung von Handwerkerverschulden

    Der Bundesger ichtshof hat in der zit ier ten Entscheidung unter Aufhebung der vom Landger icht Hamburg zit ier ten Entscheidung des Ober landesger ichtes Hamm und unter Bestät igung der genannten Entscheidung des Bayer ischen Obersten Landesger ichts (vgl. jetzt auch BayObLG ZWE 2001, 159) über - zeugend ausgeführ t , dass die auf t raggebenden Wohnungseigentümer für die von einer ausführenden Firma schuldhaf t verursachten Schäden an dem Sondereigentum des Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der posit iven Forderungsver letzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses schadenser - satzpf licht ig sind.
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