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   BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87   

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https://dejure.org/1987,2530
BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87 (https://dejure.org/1987,2530)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87 (https://dejure.org/1987,2530)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - BReg. 2 Z 114/87 (https://dejure.org/1987,2530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105; GBO § 23; GBO § 49
    Keine Löschungserleichterung bei Reallast zur Sicherung der Verpflichtung, für Beerdigung und Grabpflege zu sorgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belastung von Grundstücken mit einem Leibgeding; Vorlage von Sterbeurkunden zur Löschung eines Leibgedings; Löschung eines Leibgedings mit Blick auf die Sicherung der Beerdigungs- und Grabpflegekosten; Verpflichtung, für die Beerdigung und Grabpflege zu sorgen; ...

  • Wolters Kluwer

    Leibgeding im Grundbuch als eine zur Sicherung von Beerdigungskosten und Grabpflegekosten bestellte Reallast; Löschung eines Leibgedings aufgrund einer eingetragenen Löschungserleichterung durch den Todesnachweis; Löschung eines Leibgedings für den Fall des Todes des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 19, 22, 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 464
  • Rpfleger 1988, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87
    Durch § 23 Abs. 2 GBO wird die Löschbarkeit für den Fall des Todes des Berechtigten formellrechtlich erleichtert (BGHZ 66, 341; …
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).
  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Die Eintragung einer darauf bezogenen Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).

    Die Bestattungskosten werden erst nach dem Ableben des Berechtigten fällig, so dass die Reallastleistung insofern nicht auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 98).

  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer

    Im Grundbucheintragungsverfahren ist deshalb für eine denkbare Auslegung des Übergabevertrages dahin, für die nach dem Tode der Berechtigten zu erbringenden Leistungen sei lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung des Übernehmers begründet worden, kein Raum (BayObLG NJW-RR 1988, 464, 465).
  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Diese Leistungen werden erst nach dem Tode der Berechtigten fällig; insoweit sind die Reallasten nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt und die Vorschriften der §§ 22, 23 GBO nicht einschlägig (vgl. BayObLGZ 1983, 113/116 ff.; 1997, 121/123; BayObLG NJW-RR 1988, 464 f.).
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