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   BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92   

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https://dejure.org/1992,3967
BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92 (https://dejure.org/1992,3967)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 3Z BR 105/92 (https://dejure.org/1992,3967)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 3Z BR 105/92 (https://dejure.org/1992,3967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bestellung zum Pfleger; Anforderungen an die Durchführung eines Betreuungsverfahrens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung des Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1837 Abs. 3, § 1841, § 1
    Jahresabrechnung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 2 Z 78/87

    Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Überprüfung der

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92
    Von der erforderlichen "geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben" kann nur gesprochen werden, wenn Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich dargestellt sind (vgl. BGH NJW 1§ 82, 573/574 für die Abrechnung von Nebenkosten; BayObLGZ 1975, 369 und BayObLG NJW-RR 1988, 18 ; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1841 Rn. 3), dass das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält und seiner Verpflichtung aus § 1843 Abs. 1 , § 1837 BGB nachkommen kann.
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92
    Von der erforderlichen "geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben" kann nur gesprochen werden, wenn Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich dargestellt sind (vgl. BGH NJW 1§ 82, 573/574 für die Abrechnung von Nebenkosten; BayObLGZ 1975, 369 und BayObLG NJW-RR 1988, 18 ; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1841 Rn. 3), dass das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält und seiner Verpflichtung aus § 1843 Abs. 1 , § 1837 BGB nachkommen kann.
  • OLG Köln, 30.11.1988 - 2 W 228/88

    Auskunftserteilung als eine unvertretbare nur dem Schuldner als

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92
    Die bloße Vorlage solcher Belege, aus denen sich das Vormundschaftsgericht erst selbst eine Übersicht erarbeiten muss, genügt deshalb nicht (vgl. Soergel/M.Wolf BGB 12.Aufl. § 259 Rn. 24 m.w.Nachw.), auch dann nicht, wenn eine mündliche Erläuterung angeboten wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 568).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99

    Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches

    Diese Frage wird zwar allgemein bejaht (vergl. BayObLG FamRZ 1993, 237; KG OLGZ 1969, 293, 294; OLG Neustadt NJW 1955, 1724; KG, Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Zivilrechts, Bd 14 (1906) 267, 268; Palandt/Diederichsen, BGB 59. Aufl., Rn 2 zu § 1892 m.w.N.), ergibt aber für den vorliegenden Fall nichts, da das Vormundschaftsgericht eine solche Maßnahme auszusprechen sich eben gerade geweigert hat und, wie dargelegt, der Betreute einen Anspruch auf ein entsprechendes Einschreiten nicht hat.
  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97

    Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch

    In der Rechtsprechung sind darüberhinaus Stundensätze bis über 200,-- DM ( vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1172, 1174; 1993, 237; OLG Schleswig, FamRZ 1995, 46 f. ) als angemessen erachtet worden.
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